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Position

Stellungnahme zur EU Consultation on the review of the EU Copyright rule

10. April 2014
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Geschäftsstelle Berlin
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Die Produzentenallianz hat zu den 80 Fragen der „EU Consultation on the review of the EU Copyright rules“, die die EU-Kommission mit Fristsetzung 05. März 2014 an die Öffentlichkeit gerichtet hat, ausführlich Stellung genommen.

Die Art der Fragen weisen in eine für die Rechteinhaber und damit auch für die Filmproduzenten besorgniserregende Richtung. Offenbar zielt die EU-Kommission auf künftige paneuropäische Lizenzen für den Online-Markt bei einer Aufhebung des Territorialitätsprinzips und zusätzlich einem Wegfall des Empfangs-/Schutzlandprinzips zugunsten eines Herkunftslandprinzips. Es besteht die Gefahr, dass urheberrechtliche Exklusivrechte durch weitere und zumindest teilweise obligatorische Schrankenregelungen ausgehöhlt werden, teilweise sogar auf reine Vergütungsansprüche reduziert werden. Es drohen weitreichende Befugnisse der Endnutzer zu Lasten und zum Schaden der Rechteinhaber und schließlich eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf urheberrechtliche Rahmenbedingungen von der nationalen auf die EU-Ebene.

Die meisten der in der Konsultation aufgeworfenen Fragen betreffen die Grundpfeiler des Urheberrechts in Europa, die für Urheber, Kreative, Produzenten und Verwerter von entscheidender und existenzieller Bedeutung sind.

Im folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Kernaussagen der PA zu den für die Filmhersteller wesentlichen Themen der EU Consultation.
Die Produzentenallianz hat in ihrer Stellungnahme mit Nachdruck die Beibehaltung des Territorialitätsprinzips auch für die Online-Nutzung von Filmen als eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine funktionierende Filmfinanzierung sowie die künftige Gewährleistung der kulturellen Vielfalt gefordert.

Ebenso nachdrücklich haben wir uns für unverändert starke Exklusivrechte als einen der Grundpfeiler des Urheberrechts und gegen ihre Aushöhlung durch neue zusätzliche oder zwingend vorgeschriebene Schrankenregelungen ausgesprochen.

Dem erlaubten Weiterverkauf urheberrechtlich geschützter Werke, also auch von Filmen, durch den Endnutzer, auch dann, wenn dieser die Filme in digitaler Form legal erworben hat, haben wir eine klare Absage erteilt. „Gebrauchte“ Digitalgüter gibt es nicht. Eine solche Erlaubnis würde zu einem Sekundärmarkt führen, der den Primärmarkt empfindlich stören und sich so zum Nachteil und zum Schaden der Filmproduzenten auswirken würde.

Ausdrücklich hat sich die PA für die Beibehaltung der Privatkopie und der damit verbundenen Vergütungspflicht der Geräte und Speichermedien herstellenden Industrie zugunsten der Rechteinhaber als Kompensation für die erlaubte Vervielfältigung durch den Endnutzer ausgesprochen. Online-Dienste (auch solche die auf Cloud Computing basieren) sollten, sofern sie Filme öffentlich zugänglich machen,  künftig in die Vergütungspflicht mit einbezogen werden.

Die angemessene Vergütung von Urhebern und ausübenden Künstlern sieht die PA am besten durch individual-vertragliche Vereinbarungen flankiert von Tarifverträgen gewährleistet.

Was die zivilrechtliche Durchsetzung von Urheberrechten im Internet anbelangt, hält die PA die derzeit geltenden europarechtlichen Vorgaben (Urheberrechtsrichtlinie) für eine ausreichende und solide Grundlage, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, entsprechende effektive Maßnahmen bzw. Bestimmungen auf nationaler Ebene zu ergreifen bzw. zu implementieren. Die Notwendigkeit, die Diensteanbieter (Internet Service Provider, Werbeagenturen, Zahlungsdienstleister, Registrierungsstellen von Domains) stärker in die Verantwortung zu nehmen, d.h. stärker in die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen im Internet einzubinden, hat die PA bejaht und auf die mangelnde Umsetzung derjenigen Vorschrift der EU-Urheberrechtsrichtlinie (Art. 8 Abs. 3) in Deutschland ausdrücklich hingewiesen, die gerichtliche Anordnungen gegenüber Internet-Zugangsprovidern ermöglicht und damit auch die mögliche Anordnung des Sperrens des Zugang zu urheberrechtsverletzenden Websites umfasst.

Zum Download: Public Consultation on the review of the EU copyright rules – Antworten der Produzentenallianz

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