Skip to content
Pressemitteilung

Bundesverfassungsgericht bestätigt Filmförderungsgesetz: „Kluges und sachgerechtes Urteil“

28. Januar 2014
Topic
Section

Kino

Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Berlin, 28. Januar 2014 – Das Bundesverfassungsgericht hat das Filmförderungsgesetz (FFG) für verfassungsgemäß erklärt und die Verfassungsbeschwerde eines Multiplex-Betreibers zurückgewiesen. Das Gericht sah durch das vom Bund erlassene Gesetz keinen unerlaubten Eingriff in die Kulturhoheit der Länder, die Förderung sei ausreichend wirtschaftlich geprägt. Dem stehe auch nicht entgegen, dass das FFG bei der EU als Kulturförderung gilt.

Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands: „Auch wenn wir stets zuversichtlich waren, dass das Bundesverfassungsgericht nicht gegen das Filmförderungsgesetz urteilen würde, sind wir jetzt doch sehr froh und erleichtert. Das FFG ist nicht nur für uns Produzenten und unsere Partner wie Autoren, Regisseure, Komponisten, Schauspieler und Filmschaffende von entscheidender Wichtigkeit, sondern nicht zuletzt auch für die Kinobetreiber selbst. Unser besonderer Dank geht heute an das BKM, das das FFG sehr klug gegen die rechtlichen Anfeindungen abgesichert hat, vor allem aber auch an alle Mitarbeiter der FFA, die sich durch die Klagen ausgelöste Unsicherheit nicht haben beirren lassen und sich all die Jahre ohne Einschränkung für den deutschen Kinofilm eingesetzt haben.

Mit dem Urteil ist ein sicherer Grund geschaffen worden, um jetzt die dringend notwendige FFG-Modernisierung anzugehen. Dazu gehört als erstes, dass auch jene zur Filmabgabe herangezogen werden, die mit der Online-Verbreitung von Filmen Geld verdienen: Deutsche Telekommunikationsunternehmen, aber auch ausländische VoD-Anbieter. Weiter müssen die Möglichkeiten für Produktionsunternehmen, Eigenkapital zu bilden, verbessert werden, damit in neue Projekte investiert werden kann. Schließlich müssen die Verhältnisse zwischen Produktionsunternehmen und Verwertern verbessert werden. Das kluge und sachgerechte Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht den Weg dafür frei.“

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint ca. 210 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.

Scroll