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Pressemitteilung

Erklärung der Produzentenallianz zur angemessenen Verteilung der VoD-Rechte zwischen Produzenten und Sendern

11. Dezember 2013
Topic
Section

Kino

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Geschäftsstelle Berlin
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Berlin/München, 11. Dezember 2013 – Der Verband Deutscher Filmverleiher (VdF) ist unlängst mit der Forderung an die Öffentlichkeit getreten, Kino-Koproduktionen mit öffentlich-rechtlichen Sendern sollten nicht mehr von der FFA und/oder dem DFFF gefördert werden. Ziel dieses Vorstoßes sei es, durch den Übergang auf ein Lizenzmodell die Sender auf den Erwerb von Free-TV-Rechten zu beschränken und hierdurch sicherzustellen, dass die Sender nicht auch zusätzlich Online-Verwertungsrechte erwerben.

Wir stimmen dem VDF zu, dass die Beanspruchung von Mediathek-Rechten einerseits und kommerziellen VoD-Rechten andererseits durch die Sender die Auswertungsmöglichkeiten von VoD-Rechten durch den Produzenten oder den Verleiher schwerwiegend beeinträchtigt. Es ist abzusehen, dass das Geschäft mit der Verwertung von Filmen auf DVDs und anderen Offline-Medien in naher Zukunft deutlich zurückgehen wird und allenfalls durch einen starken VoD-Markt ausgeglichen werden kann. Eine kommerzielle Verwertung von VoD-Rechten wird aber erheblich erschwert, wenn nach Free-TV-Verfügbarkeit über die Mediatheken der Sender auch unentgeltlich Zugriff auf die gleichen Programme genommen werden kann. Das Gleiche gilt, wenn eine kommerzielle Verwertung von entgeltlichen VoD-Angeboten durch Video-Programmanbieter sich einer parallelen Verwertung der gleichen Rechte durch die Sender gegenüber sieht.

Deshalb aber Koproduktionen mit den Sendern praktisch ausschließen zu wollen, löst das Problem nicht, sondern schüttet das Kind mit dem Bade aus. Dann werden sich die entsprechenden Produktionen nicht mehr finanzieren lassen und schlicht nicht mehr stattfinden. Eine solche „Lösung“ des Problems hatte aber vermutlich auch der VdF nicht im Blick. Sie ist deshalb als ungeeignet abzulehnen. Der Vorschlag verkennt in eklatanter Weise die Bedeutung¸ die den Beteiligungen der Sender als Koproduzenten als wichtigem Finanzierungsbaustein auch von geförderten Koproduktionen zukommt.

Eines solchen – verfehlten – Vorschlages bedarf es aber auch nicht. Die Produzentenverbände haben zu Beginn des Jahres 2009 mit ARD und ZDF für FFG-geförderte Gemeinschaftsproduktionen eine Rahmenvereinbarung getroffen, die für koproduzierte Filme in gewissen Grenzen eine Mediathek-Nutzung gestattete und in Abhängigkeit von der Höhe der Beteiligung auch eine Einräumung von nicht-exklusiven und in besonderen Einzelfällen auch exklusiven kommerziellen VoD-Rechten zulässt. Diese Vereinbarung läuft zum Jahresende 2013 aus. Sie ist nunmehr neu zu verhandeln. Dabei wird den Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, der beim Abschluss der jetzt auslaufenden VoD-Regelung noch nicht in Kraft getreten war und deshalb nicht berücksichtigt werden konnte, Rechnung zu tragen zu sein. Diese legen es nahe, die Begrenzungen, die der Rundfunkstaatsvertrag für per Lizenz von ARD und ZDF erworbene Kinofilme und TV-Serien vorsieht – diese dürfen nicht über die Mediathek zur Verfügung gestellt werden – auch auf koproduzierte Kinofilme anzuwenden.

In diesem Sinne laden wir die Sender ein, mit der Produzentenallianz Verhandlungen über eine Anschlussvereinbarung aufzunehmen, die eine angemessene und marktverträgliche Verteilung der VoD-Verwertungsrechte vorsieht. In der Folge muss dann aber auch sicher gestellt werden, dass sich auch alle Sender an die getroffenen Vereinbarungen halten. Das war in der vergangenen Vertrags-Periode nicht immer der Fall.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint ca. 220 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.

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