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Pressemitteilung

Erweiterte Rechteteilung zwischen ARD und Produzenten

25. Juli 2018
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Berlin, den 25. Juli 2018 – Mit Blick auf die von den Ländern vorgesehenen Änderungen bei den Verweildauern von Inhalten in den Mediatheken hat sich die ARD zu einer erweiterten Rechteteilung bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen verpflichtet. Dazu werden die bereits bisher in den „ARD-Eckpunkten für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte bei Produktionen für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation“ (ARD-Eckpunkte 2.0) festgelegten Regelungen weiterentwickelt.

„Bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen können sich Produzenten von Beginn an mit einem eigenen Finanzierungsanteil werthaltige Rechte sichern“, erläutert ARD-Filmintendantin Karola Wille. Die MDR-Intendantin: „Mit der Weiterentwicklung des Schichtenmodells in den ARD-Eckpunkten 2.0 wird ein fairer Interessenausgleich zwischen den kommunikativen Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer und den Verwertungsmöglichkeiten der für uns kreativ tätigen Produzenten gesichert.“ Damit trägt die ARD bereits der Protokollerklärung der Länder im Entwurf des 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrags Rechnung. Hier wird die Erwartungshaltung formuliert, dass der Film- und Medienproduktionswirtschaft unter Berücksichtigung einer Rechteverteilung eine auskömmliche Finanzierung der Produktionen zu sichern ist.

Alexander Thies, Vorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (Produzentenallianz) betont: “Produzentenallianz und ARD ist es einmal mehr in konstruktivem Zusammenwirken gelungen, Rahmenbedingungen für die Verweildauern bei teilfinanzierten Produktionen in den Mediatheken zu entwickeln. Diese bieten beiden Seiten, Sendern wie Produzenten, Verlässlichkeit. Finanzierungsbeiträge der Produzenten erfahren eine transparente Bewertung und flexible Kompensation.“

Christoph Palmer, Geschäftsführer der Produzentenallianz erklärt: „Die seitens unseres Verbandes angeregte Protokollerklärung aller Länder zu § 11d., Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrages, die die Notwendigkeit fairer Vertragsbedingungen und Rechteteilung zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Film- und Medienproduktionswirtschaft einfordert, ist nun hinsichtlich teilfinanzierter Auftragsproduktionen mit der ARD umgesetzt. Das Modell muss freilich in der Praxis auch mit Leben erfüllt werden. Unsere Erwartung ist es, dass teilfinanzierte Auftragsproduktionen mit dynamischem Rechtemodell eine weit größere Rolle erfahren als in der Vergangenheit.“

Für den Vorsitzenden der Kino-Sektion, Uli Aselmann ist es wichtig, „dass es auch bei den noch laufenden Verhandlungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Kino-Co-Produktionen zu substantiellen Ergebnissen kommt. Aselmann weiter: „Wichtig sind für die Produktionswirtschaft insgesamt der Verbleib werthaltiger Rechte, besonders auch als Rückdeckung eigener Investitionen.“

Das von der ARD entwickelte Schichtenmodell dient der Aufteilung der Rechte bei teilfinanzierten Auftragsproduktionen. Die an der Herstellung mitwirkenden Partner beteiligen sich an der Finanzierung und erwerben damit unterschiedliche Rechte an der Produktion. Das Modell ermöglicht somit einen Handlungsrahmen, wenn das seitens des Senders zur Verfügung stehende Budget nicht vollständig die Kosten der beidseitig abgestimmten Kalkulation abdeckt bzw. der Produzent von Beginn an einen eigenen Finanzierunganteil einbringt, um sich bestimmte Rechte zur eigenen weiteren Verwertung zu sichern. Das Schichtenmodell beziffert in Korridoren die Werthaltigkeit von Rechten und entspricht durch seine Flexibilität sowohl den Anforderungen unterschiedlicher Genres als auch der Dynamik des Marktes.

Karola Wille: „Unsere Selbstverpflichtung für teilfinanzierte Auftragsproduktionen trägt auch zu einer vielfältigen und mittelständisch geprägten Produzentenlandschaft in Deutschland bei. Deshalb finden mögliche längere Verweildauern auch in den derzeit laufenden Verhandlungen zu Kino-Co-Produktionen Berücksichtigung.“

Laut ARD-Produzentenbericht 2017 haben die Landesrundfunkanstalten der ARD und die ARD Degeto im Jahr 2016 rund 718 Mio. Euro in die Produzentenlandschaft mit rund 1.000 Vertragspartnern investiert. Damit ist die ARD ein wichtiger Motor für die Kreativwirtschaft in Deutschland.

„Anlässlich unserer jährlichen Herbstumfrage konnten wir im Dezember 2017 feststellen“, so Alexander Thies erläuternd, „dass die teilnehmenden Unternehmen die Lage der Gesamtbranche für die Jahre 2017 und in der Prognose für 2018 insgesamt besser einschätzten als in den Vorjahren 2015/16. Ein wichtiger Grund für diese positive Entwicklung waren die Eckpunkte 2.0 mit der ARD und der in den Eckpunkten verankerte größere Kalkulationsrealismus. Dieser sorgte für deutliche Steigerungen bei den budgetierbaren Herstellungskosten. Wir hoffen, dass sich diese Entwicklung in der nächsten Umfrage im Herbst 2018 fortsetzt.“

Die Konkretisierung des Schichtenmodells in den ARD-Eckpunkten 2.0 gilt als Selbstverpflichtung der ARD bereits ab dem 1.9.2018 im Umgang mit allen Auftragsproduzentinnen und Produzenten unabhängig von der Verbandszugehörigkeit. Eine mögliche Anpassung der ARD-Eckpunkte 2.0 bei vollfinanzierten Auftragsproduktionen ist Teil der turnusmäßigen Evaluierung der Selbstverpflichtung, die 2019 beginnen soll. Zeitnah wird die Produzentenallianz in Schulungen in Berlin und München ihre Produktionsunternehmen mit dem neuen Modell vertraut machen.


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