Skip to content
Pressemitteilung

Mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Filmförderungsgesetz: „Filmförderung nach dem FFG ist schlicht unverzichtbar“

1. Oktober 2013
Topic
Section

Kino

Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Berlin, 1. Oktober 2013 – Am 8. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Klagen einzelner Kinobetreiber gegen das Filmförderungsgesetz (FFG) und über dessen Verfassungsmäßigkeit. „Damit steht die Bundesfilmförderung auf dem Spiel – ohne diese Filmförderung gäbe es jedoch praktisch keine deutschen Filme“, warnt Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Produzentenallianz. „Erst das Zusammenspiel der Förderungen auf Länderebene mit der Filmförderungsanstalt (FFA) schafft die Grundlage sowohl für die Filmkultur als auch für die Filmwirtschaft in Deutschland – und beide Aspekte sind untrennbar miteinander verbunden.“

Die Filmförderung nach dem FFG macht ca. 15 % der insgesamt in Deutschland gewährten Produktionsförderung aus (im Jahr 2011 laut der Produzentenstudie knapp 30 Mio. Euro). Entfiele dieser Finanzierungsbaustein, könnten die Produktionsunternehmen die entstehende Finanzierungslücke nicht anderweitig decken. Die FFG-Förderung nimmt auch unter den anderen deutschen Förderinstrumenten eine Sonderstellung ein: Die Fördermittel, die von der FFA bereitgestellt werden, können im Gegensatz zu denen der Länderförderungen bundesweit und sogar international eingesetzt werden, sie sind damit auch für die Ermöglichung internationaler Koproduktionen von entscheidender Bedeutung, die praktisch zum Erliegen kämen, wenn die Filmförderung in Deutschland ausschließlich durch regional gebundene Länderförderungen erfolgen würden.

Eine weitere Sonderstellung nimmt die Filmförderung nach dem FFG ein, weil sie nicht durch Steuermittel finanziert wird, sondern durch die Filmabgabe, die gemeinschaftlich von allen Marktteilnehmern – Kinos, Videotheken, Fernsehsendern, Verleihern und Produzenten – aufgebracht wird. Auch die Tochterfirmen der U.S.-Majors tragen die FFA seit Jahrzehnten mit. Und nach dem FFG werden nicht nur Produktionen gefördert, sondern unter anderem auch die Kinos selbst – auch die der Kläger. Allein die FFA-Kinoinvestitionsförderung betrug 2012 über 12 Mio. Euro.

„Die Filmförderung nach dem FFG ist nicht nur für die Produzenten in Deutschland essenziell, sondern auch für alle unsere Partner wie Autoren, Regisseure, Komponisten, Schauspieler und Filmschaffende“, so Alexander Thies weiter, „und natürlich ist es auch für das Kinopublikum von großer Bedeutung: Allein im ersten Halbjahr 2013 hatten deutsche Filme 16,8 Mio. Besucher. Ohne die Filmförderung nach dem FFG würde ein großer Teil der deutschen Kinofilmproduktion nicht mehr stattfinden. Sie ist schlicht unverzichtbar.“

„Interessanterweise wird das FFG auch von der ganz überwiegenden Mehrheit der Kinobetreiber in Deutschland mit Überzeugung mitgetragen“, merkt Uli Aselmann, Vorsitzender der Kino-Sektion der Produzentenallianz, an: „Bei den Klägern soll es sich ja um Kinoketten handeln, die im Besitz internationaler Finanzinvestoren sind. Es wäre schon sehr bitter, wenn allein auf Profitmaximierung ausgerichtete ausländische Konzerne mit ihrer Klage beim höchsten deutschen Gericht durchkommen würden und damit die deutsche Filmwirtschaft und Filmkultur elementar beschädigen, wenn nicht sogar zerstören würden.“

Zur Stellungnahme der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. zu den Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12 und 2 BvR 1564/12

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint ca 220 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.

Scroll