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Pressemitteilung

Produzentenallianz und Bundesverband Regie vereinbaren Vergütungsregeln Kinofilm: Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen definiert

11. März 2016
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Berlin, 11. März 2016 – Nach langwierigen Verhandlungen haben die Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e. V. und der Bundesverband Regie e. V. (BVR) Gemeinsame Vergütungsregeln gemäß § 36 UrhG unterzeichnet, die die Regie-Gagen und Erfolgsbeteiligungen der Regisseure/innen definieren. Bisher gab es keine solche speziell für Regisseure/innen geltende kollektivvertragliche Regelung.

Vereinbart wurden in Abhängigkeit von der Höhe der Produktionsbudgets mindestens zu zahlende Regie-Gagen sowie Erfolgsvergütungen (sog. Escalator), die bei einem besonderen Erfolg der jeweiligen Produktion im Kino zu bezahlen sind, sobald der Produzent weitere Erlöse vom Verleiher des Filmes erhält. Bezahlte Erfolgsboni sind dann auf den Erlösbeteiligungsanteil der Regie aus dem Ergänzungstarifvertrag, den die Produzentenallianz mit ver.di abgeschlossen hat, anzurechnen.

BVR und Produzentenverband wollen diese Gemeinsamen Vergütungsregeln auch als Tarifvertrag abschließen. Es besteht zudem die Absicht, dass der BVR an zukünftigen Tarifverhandlungen über den Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm teilnimmt.

„Wir freuen uns, dass es nun gelungen ist, auch für die im BVR organisierten Regisseurinnen und Regisseure gemeinsame Vergütungsregeln zu vereinbaren“, erklärt Uli Aselmann, Vorsitzender der Produzentenallianz-Sektion Kino. „Dies ist für uns ein weiterer Beleg dafür, dass das geltende Urhebervertragsrecht funktioniert und es somit keiner Verschärfung des geltenden Rechts bedarf, um zu branchengerechten Lösungen zu kommen. Inhaltlich war für uns besonders wichtig, dass die Höhe und Fälligkeit der Erlösbeteiligung auch der Regisseurinnen und Regisseure nach den gleichen Grundsätzen ermittelt wird, die im Ergänzungstarifvertrag Erlösbeteiligung Kinofilm festgelegt wurden. Hierdurch wird vermieden, gegenüber verschiedenen Gewerken nach unterschiedlichen Mustern abrechnen zu müssen. Bedeutsam ist für uns auch, dass in den Gemeinsamen Vergütungsregeln anerkannt wird, dass Erfolgsvergütungen erst dann bezahlt werden können, wenn den Produzenten tatsächlich zusätzliche Erlöse zugeflossen sind.“

Im Wortlaut: Gemeinsame Vergütungsregeln zwischen dem Bundesverband Regie und der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen für den Bereich fiktionaler Kinofilm

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint über 230 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion und Werbung.

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