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Pressemitteilung

„Tarifautonomiestärkungsgesetz“ beschlossen: Praktikanten muss nach drei Monaten Mindestlohn gezahlt werden – Schwerwiegende Folgen für die Film- und Fernsehproduktionsunternehmen und den Nachwuchs

3. Juli 2014
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Berlin, 3. Juli 2014 – Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag das „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ beschlossen, das einen Mindestlohn von 8,50 €/Stunde nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorschreibt, sondern auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Während der Regierungsentwurf noch eine Ausnahme für freiwillige Praktika von bis zu sechs Wochen vorgesehen hatte, hatte die Produzentenallianz wenigstens sechs Monate gefordert. Beschlossen wurde heute eine Ausnahme für „ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums“.

„Zwar ist die Verlängerung von sechs Wochen auf drei Monate ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Regelung geht weiterhin an der Realität der deutschen Film- und Fernsehproduktion vorbei,“ erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands. „Wir sind der Überzeugung, dass das Gesetz nicht ausbildungsfreundlich ist. Bei uns gibt es etliche Berufsbilder, für die keine ‚klassischen‘ Ausbildungen existieren. Requisiteure, Beleuchter, Set-Aufnahmeleiter und etliche weitere hochqualifizierte Fachleute in der Produktion lernen ‚on the job‘, in Praktika, bei denen sie zwingend Produktionen in ihrer ganzen Komplexität begleiten müssen – und natürlich auch in voller Länge. Dafür reichen drei Monate einfach nicht aus. Und Auszubildende – nichts anderes sind Praktikanten in der Produktionsbranche – schon in der Anfangszeit wie normale Arbeitnehmer zu bezahlen, ist für deutsche Produktionsunternehmen derzeit schlicht nicht finanzierbar, weil kein auftraggebender Sender diese Zusatzkosten anerkennt. Es wäre nur konsequent, wenn die Politik uns jetzt bei den öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern unterstützen würde, die Kalkulierbarkeit der zusätzlichen Kosten für Praktika in den Budgets der Produktionen durchzusetzen. Wenn das nicht gelingt, werden wir künftig sehr viel weniger Praktika anbieten können.“

„Ohne so eine Unterstützung durch die Politik wird der heutige Beschluss des Deutschen Bundestages nicht nur für die deutsche Film- und Fernsehproduktionswirtschaft schwerwiegende Folgen haben, sondern auch für junge Menschen, die einen Beruf bei Film und Fernsehen anstreben,“ so Alexander Thies weiter. „Ihnen wird der Einstieg in ihre Traumbranche verwehrt, wenn nach so kurzer Zeit über die branchenüblichen Praktikantenvergütungen hinaus der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden muss. Auch viele Produzentinnen und Produzenten sind durch Praktika in die Branche gekommen und stellen heute erfolgreiche und qualitätsvolle Filme in allen Genres her. Solche Einstiege sind nun deutlich erschwert. Wenn Menschen in der Ausbildung schon sehr früh ein Mindestlohn gezahlt werden muss, ohne dass die Auftraggeber die Kosten anerkennen, werden wir sehr bald massive Nachwuchsprobleme haben.“

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint ca. 220 Produktionsunternehmen aus den Bereichen Animation, Dokumentation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion und Werbung.

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