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Pressemitteilung

Terms of Trade – Modernisierung des Vergütungsmodells

19. März 2009
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Rechteentbündelung, Kalkulationsrealismus, Formatschutz: Produzenten formulieren Mindestvertragsbedingungen bei Auftragsproduktionen für Fernsehsender in Deutschland

Berlin, 19. März 2009 – Film- und Fernsehproduzenten schaffen als Kreativunternehmer Produkte, deren wirtschaftlicher Wert größer ist als die Summe der Herstellungskosten. Seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts, als sich der Fernsehmarkt in Deutschland entwickelte, diktierten die Sender die Vertragsbedingungen. Sie verlangten alle Verwertungsrechte und billigten den Produzenten dafür einen geringen Prozentsatz der Herstellungskosten als Gewinn und Handlungsumlage (HUs) zu. Diese „Terms of Trade“ gelten im Großen und Ganzen noch heute, obwohl sich der Markt zunächst mit der Zulassung der Privatsender, Kabel- und Satellitenfernsehen, Home-Entertainment und später mit den neuen digitalen Vertriebswegen (z. B. Video on Demand) grundlegend gewandelt hat. Gleichzeitig haben sich auch die Gepflogenheiten bei Auftragsproduktionen geändert. Die Auftraggeber erwarten heute ein Produkt, das in allen diesen Verwertungsformen möglichst auch international erfolgreich ist, ohne sich jedoch von dem überkommenen Vergütungssystem zu lösen.

Deshalb ist eines der wichtigsten Ziele der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, das herkömmliche, nur Herstellungskosten-orientierte Vergütungsmodell zu einem System weiterzuentwickeln, das den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Programme zugrundelegt und den Produzenten die Möglichkeit gibt, an dem Wert der von ihnen geschaffenen Programme angemessen und nachhaltig zu partizipieren.

„Wir müssen zu einer anderen Austarierung der Rechtesituation kommen“, sagt Dr. Christoph E. Palmer, Vorsitzender der Produzentenallianz-Geschäftsführung, „die Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunkveranstaltern laufen bereits an, so konstitiert sich zum Beispiel am 7. April ein gemeinsamer Gesprächskreis von ARD und Produzentenallianz.“

Als Gesprächsgrundlage hat die Produzentenallianz jetzt den „Forderungskatalog Terms of Trade zur Neuregelung der Mindestvertragsbedingungen der Produzenten bei Auftragsproduktionen für Fernsehsender in Deutschland“ vorgelegt, in dem sechs grundlegenden Punkte benannt werden:

  1. Rechteentbündelung – Mit der Grundvergütung werden nur die „primary rights“, eine limitierte Nutzung des Senderechts, abgegolten. Darüber hinausgehende „secondary rights“ sollen beim Produzenten verbleiben.
  2. Kalkulationsrealismus Die kalkulierten Kosten sollen die Herstellungskosten einschließlich der Entwicklungs- und Finanzierungskosten vollständig und transparent widerspiegeln.
  3. Zahlungsziele sollen dem tatsächlichen Cash-Flow der Produktion entsprechen.
  4. Erfolgsbeteiligung Besonders erfolgreiche Programme sollen mit einer Bonusregelung honoriert werden.
  5. Formatschutz Weiterentwicklungs- und Formatrechte an vom Produzenten entwickelte oder erworbene Formate verbleiben beim Produzenten.
  6. Produzentenbindung Eine beauftragte Produktion darf nicht ohne Zustimmung des Produzenten an einen anderen Produzenten übertragen werden.

„Der Produzent ist der zentrale Motor der digitalen Wertschöpfung, Partner der Urheber und ausübenden Künstler einerseits, der Sender, Verwerter und Plattformen andererseits“, heißt es in der Präambel des Forderungskatalogs. Prof. Dr. Oliver Castendyk, Geschäftsführer der Produzentenallianz-Sektion Entertainment: „Ist der Produzent zusätzlich – über Rechteteilung oder über sonstige Erlösansprüche – am Erfolg seiner Produktionen beteiligt, stärkt dies deren Qualität und Vermarktbarkeit. Nur mit modernisierten Terms of Trade kann langfristig eine vielfältige und international wettbewerbsfähige audiovisuelle Produktionslandschaft in Deutschland gesichert werden.“

Berlin, 19. März 2009

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