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Pressemitteilung

Vor EU-Beschlussfassung zur Urheberrechtsrichtlinie: Produzentenallianz appelliert an deutsche EU-Parlamentarier, Schließung des ‚Value Gap’ und Balance der Interessen nicht aus den Augen zu verlieren

10. September 2018
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EU-Parlamentarier sollen sich bei anstehender Abstimmung von zwei wesentlichen Überlegungen leiten lassen: Schließung des ‚Value Gap’ durch Anerkennung der rechtlichen Verantwortung der großen Plattformbetreiber und Wahrung der Balance der Interessen – Produzentenallianz unterstützt weiterhin die vom JURI-Ausschuss entwickelten, erneut zur Abstimmung stehenden Positionen

Berlin, Montag, den 10. September 2018 Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz) appelliert kurz vor der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments zur Urheberrechtsrichtlinie am Mittwoch an die deutschen EU-Parlamentarier, sich bei der Abstimmung von zwei wesentlichen Überlegungen leiten zu lassen:

Schließung des ‚Value Gap’ durch Anerkennung der rechtlichen Verantwortung der großen Plattformbetreiber

Der sogenannte ‚Value Gap’, die Wertschöpfungslücke, die durch das Ungleichgewicht zwischen der zunehmenden Online-Nutzung von audiovisuellen Werken und der nur geringen Beteiligung der Rechteinhaber an den durch die Online-Plattformen erzielten Erlöse entsteht, muss geschlossen werden. So müssen auch die großen Plattformbetreiber angehalten werden, ihre rechtliche Verantwortung für die über ihre Dienste erfolgende Nutzung urheberrechtlicher Werke anzuerkennen. Denn deren Geschäftsmodelle bauen ganz wesentlich auf der Nutzung der Leistungen von Kreativen und Produzenten auf. Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz: „Die Nutzung ihrer Werke hat seit Jahren dazu beigetragen, dass eine Reihe dieser Plattformbetreiber inzwischen zu den wertvollsten Unternehmen der Welt zählen. Im Gegenzug muss nun auch sichergestellt werden, dass diese Onlinedienste aktiv daran mitwirken, dass Urheber und Produzenten für diese Nutzungen ihrer Werke angemessen vergütet werden.“

Wahrung der Balance der Interessen

Weiterhin betont die Produzentenallianz, dass die vom JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments vorgeschlagenen Regelungen einen soliden Ausgangspunkt für die anstehenden Verhandlungen im Trilogverfahren bieten können. Prof. Dr. Mathias Schwarz, Direktor für Internationales der Produzentenallianz: „Deutschland war mit den Novellen des Urheberrechts der Jahre 2002 und 2016 Vorreiter bei der Durchsetzung eines verbesserten Urhebervertragsrechts. Die nun hierzu auf europäischer Ebene vorgeschlagenen Regelungen können, bei aller Kritik, die im Detail hieran weiter geäußert werden kann, als solide Ausgangsbasis für die nun kommenden Verhandlungen im Trilog gelten. Die demgegenüber teilweise geforderten weiteren Verschärfungen dieser Regelungen würden hingegen die notwendige Balance zwischen den Vergütungsinteressen der Kreativen auf der einen Seite und der Möglichkeit zur Nutzung der sich in der digitalen Welt bietenden Verwertungschancen auf der anderen Seite völlig aus dem Lot bringen. Damit würden sie dazu beitragen, dass die Vergütungen für Kreative und Produzenten nicht steigen, sondern sinken werden. Die Produzentenallianz unterstützt deshalb auch weiterhin die Positionen, die vom Rechtsausschuss des Parlaments entwickelt wurden und nun erneut im Parlament zur Abstimmung stehen. An die deutschen EU-Parlamentarier appellieren wir, sich bei der Abstimmung durch Unterstützung des vom JURI-Ausschuss entwickelten Kompromissvorschlages für die Schließung des ‚Value Gaps’ und eine ausgewogene Sicherung des Ausgleichs der Interessen einzusetzen.“

Zum Hintergrund: Der Rechtsausschuss des EU–Parlaments hatte nach ausführlicher Diskussion im Frühsommer dieses Jahres einen Kompromissvorschlag zu der von der Kommission im Rahmen der Digital Single Market Agenda vorgeschlagenen Urheberrechtsrichtlinie verabschiedet. In dieser sind fortentwickelte Schrankenregelungen, ein europäisches Leistungsschutzrecht für Verlagsunternehmen, Regelungen zur Verantwortlichkeit von Online- und Inhalteweitergabediensten sowie Bestimmungen für ein modernisiertes Urhebervertragsrecht enthalten.

Nach einer beispiellosen Kampagne, die vielfach ohne Bezug zu den konkret vorgeschlagenen Regelungen argumentierte und bei der es teilweise zu einem verwunderlichen Schulterschluss zwischen Internet-Aktivisten und den großen Plattformbetreibern kam, wies das EU-Parlament am 5. Juli den Bericht des Rechtsausschusses mit knapper Mehrheit zurück. Nun liegen erneut über 200 Änderungsvorschläge zum Text der Kommission vor, über die das Parlament am Mittwoch, den 12. September, zu entscheiden haben wird.

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