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Presseschau

“2019 werden in den Medien wichtige Weichen gestellt.“ / Zum Urteil des EuGH

14. Dezember 2018
Topic
Section

Fernsehen

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Kai-Hinrich Renner schreibt im Hamburger Abendblatt zu wichtigen Veränderungen in der deutschen Medienbranche. Zum einen zur Debatte um den Rundfunkbeitrag schreibt er, dass es „begründete Zweifel“ daran gäbe, ob man „moderat oder nicht“ eine Beitragserhöhung des Rundfunkbeitrags „der alle 16 Länderparlamente zustimmen müssen überhaupt politisch durchsetzen lässt“.
Zum anderen betrachtet er im Artikel die Konkurrenz, die sich zu Netflix und Amazon Video aufgestellt habe. Magenta TV der Telekom sei günstiger als jeder Kabelanschluss, TV Now von RTL „könnte es dagegen schwer haben“ formuliert Renner: „Es stellt sich die Frage, ob diese Zielgruppe überhaupt bereit ist für Inhalte zu zahlen, die sie so oder ähnlich auch im frei empfangbaren Fernsehen verfolgen könnte.“ Und die von der ProSiebenSat.1-Gruppe und Discovery 7TV gestartete Plattform „dürfte nur dann ein Erfolg werden, wenn sich an ihr auch andere Sender beteiligen, wonach es derzeit aber nicht aussieht.“ Zum frei zugänglichen Artikel:  So könnte die Erhöhung des Rundfunkbeitrags aussehen

Weitere Presse zur Rundfunkgebühr und dem Urteil des EuGHs vom 13.12.2018:
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei „fest gemauert in der Erden und hat Bestand. Sie wurde von Verwaltungsgerichten, Landesverfassungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht bestätigt und jetzt auch vom Europäischen Gerichtshof“ schreibt Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (Ausgabe vom 14.12.2018, Ausgabe-Nr. 291, S.15, Medienteil). Das Gericht der EU, der EuGH, argumentiere dabei „vom Zweck her“: „Der besteht darin, die Anstalten mit Geld auszustatten, und dieser Zweck hat sich nicht geändert. Deshalb ändere sich auch mit Blick auf den EU-Binnenmarkt nichts. So einfach kann man sich das machen.“ Hanfeld findet zwei Sachen „erstaunlich“ an der gestrigen Entscheidung aus der EU, dass „alle – mehrfach – für eine Leistung zahlen müssen, ganz gleich, ob sie diese nutzen wollen oder können“ und diesen Umstand weiter nicht berücksichtigt wurde. Weiterhin die Tatsache, „dass die Sender durch den Beitrag viel mehr Geld einnehmen als durch die Gebühr. Zuvor lagen die jährlichen Einkünfte bei bis zu 7,5 Milliarden Euro pro Jahr, heute ist es eine halbe Milliarde mehr.“ Zum vollständigen Artikel:  Zweckbindung
(nicht frei zugänglich)

Frei zugängliche Presse:

Tagesspiegel: Die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion Tabea Rößner äußerte nach dem Urteil, dann man „sich dem Thema widmen müsse, „wie das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem reformiert werden sollte“ und wie der öffentlich-rechtliche Auftrag in der heutigen Online-Welt überhaupt aussieht – und wie er erfüllt werden kann. Im Artikel von Joachim Huber:  Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

Medienkorrespondenz: ZDF-Intendant Thomas Bellut zum Urteil: „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen.“ Aus dem Artikel von Volker Nünning: EuGH-Entscheidung: Rundfunkbeitrag in Deutschland ist mit EU Recht vereinbar

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) online: Dr Jörg Ukrow, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des EMR, beschäftigt sich in seinem aktuellen Stichwort „Nicht nur zur Weihnachtszeit – EuGH sichert Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland“ mit der Entscheidung: Aktuelles Stichwort zum heutigen Urteil des EuGH zum Rundfunkbeitrag

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