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Presseschau

Aktuelle Rundfunkkommissionssitzung / Rundfunkstaatsvertrag / Mediatheken

1. Februar 2018
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Zustimmung zum Ausbau der Onlineangebote von ARD und ZDF eine Katastrophe für Produzenten und Urheber: "nicht auf Augenhöhe"

In einem Gastbeitrag auf Zeit Online sagt Alfred Hohlighaus, Präsident der Spio, der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, dass die Länder entscheiden, ob ARD und ZDF ihr Onlineangebot weiter ausbauen dürfen. Wenn sie dem zustimmen würden, wäre es für die Produzenten und Urheber eine Katastrophe.
"Das Dilemma der Filmwirtschaft ist nun, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ihr Hauptauftraggeber ist, aber viele TV-Produktionen finanziell nicht mehr ausreichend ausstattet. Deshalb müssen sich die Filmunternehmen zunehmend alternative Finanzierungsmöglichkeiten erschließen, eben auch im Digitalen, und dort geraten sie mehr und mehr in Konkurrenz mit ihren Partnern, den Sendeanstalten."  (Auszug) Hohlighaus hebt auch heraus, dass sich die beiden Parteien "einander jedoch nicht auf Augenhöhe" begegnen würden, "..denn im Gegensatz zu den beitragsfinanzierten Sendern müssen Filmunternehmen ihre Investitionen einspielen. Für den kostenintensiven Kinospielfilm gilt das umso mehr."
Der SPIO-Präsident betont "Aber die Mediathek der öffentlich-rechtlichen Sender ist nicht der richtige Ort für Kinofilme und große Fernsehproduktionen, die mehrere Finanzierungspartner haben und deshalb nicht mal annähernd von der Haushaltsabgabe gedeckt sind! Denn vor dem Wunsch, einen Film zu zeigen, steht die Notwendigkeit, ihn zu finanzieren. Damit er überhaupt erschaffen werden kann." Die Mediatheken gefährden die Filmwirtschaft

chip.de: Was dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio im Netz anbieten und wie lange dürfen ihre Inhalte in den Mediatheken stehen? Darüber wollen die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag entscheiden. In einer Sache sind sich die Vertreter aber offenbar schon jetzt weitestgehend einig: Die "7-Tage-Regel" soll fallen. ARD & ZDF: Ende der "7-Tage-Regel" naht

Rundfunkkommissionsitzungen 31.1. und 1.2.2018: Bisher keine Einigung in Sicht

Eine Einstimmigkeit der Staatssekretäre in der Rundfunkkommission ist erforderlich, damit die noch offenen Fragen zum Rundfunkstaatsvertrag den Ministerpräsidenten der Länder vorgelegt werden können. Es geht um nichts weniger als die Fragen was die öffentlich-rechtlichen in der Zukunft im Internet dürfen und was nicht.

In der Rundfunkkommissionsitzung auf Staatssekretärs-Ebene habe es gestern (31.1.2018) noch keine Einigung gegeben. Streitpunkte seien weiterhin u.a. die Frage der Vergütung der Produzenten, twittert Daniel Bouhs. Link


Neue Zürcher Zeitung
: Ein Kölner Gericht habe die «Tagesschau»-App als zu presseähnlich beurteilt. Der dafür verantwortliche Sender wolle im Rechtsstreit mit den Zeitungsverlegern aber noch nicht klein beigeben. NDR zieht den Streit um News-App vor die höchste Instanz

Handelsblatt: Intendanten kämpfen vor Gericht gegen Zeitungsverleger um den Erhalt der Tagesschau-App. Es wäre klüger, die Energie für hochwertigere Inhalte zu nutzen, kommentiert Catrin Bialek im Handelsblatt. Denn junge Zuschauer wenden sich von den TV-Sendern ab.
"In Scharen rennen junge Zuschauer nicht nur den öffentlich-rechtlichen, sondern auch den privaten Sendern davon und versammeln sich bei US-Streamingdiensten wie Netflix und Amazon Prime oder kaufen Inhalte bei Apple. Soziale Netzwerke wie Facebook gerieren sich als Medienplattform und kippen teuer produzierte Inhalte in den Nachrichtenstrom der Nutzer. Die gemeinsame Aufgabe der klassischen Medien sollte sein, darauf eine kluge Antwort zu finden. Etwa durch den Aufbau einer gemeinsamen Mediathek im Internet. Oder durch eine Fokussierung auf hochwertige Inhalte. Sicher ist: Eine öffentlich finanzierte Internetzeitung kann nicht die Lösung sein" (Auszug) Sinnloser Kleinkrieg

(frei zugänglich)

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