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Presseschau

„Amazonas“-Verbot bestätigt

9. August 2012
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    RTL und ProSiebenSat.1 müssten ihre Pläne für ein gemeinsames Videoportal („Amazonas“) im Internet wohl begraben, meldet Spiegel online. Das Oberlandesgericht Düsseldorf habe am Mittwoch eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes bestätigt: RTL und ProSiebenSat.1 scheitern vor Gericht (frei zugänglich)

    Bereits im März 2011 habe das Bundeskartellamt das Vorhaben von RTL und Pro Sieben Sat.1 untersagt, weil „die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte“, schreibt Katharina Riehl in der Süddeutschen Zeitung. Im Kern sei es um die Frage gegangen, wie offen das Portal der beiden Privatfernsehkonzerne für andere Video-on-Demand-Angebote wäre. Das Amt habe zudem gefordert, dass die Betreiber anderen Inhalte-Anbietern keine „einschränkenden Vorgaben zu Verfügbarkeitsdauer, -zeitpunkt und zur Qualität der Angebote“ machen. Die Sender seien jedoch nicht bereit gewesen, die geplante Plattform soweit zu öffnen: Filmriss (SZ vom 09.08.2012 – Medienseite)

    Die Entscheidung sei ein Signal auch für „Germany’s Gold“, schreiben Markus Ehrenberg und Joachim Huber im Tagesspiegel. Das gerichtlich bestätigte Verbot von „Amazonas“ durch das Bundeskartellamt werde seinen Einfluss auf „Germany’s Gold“ haben. Sollte es auch. Der VoD-Nutzer wolle sich nicht um verschiedene Sender-Plattformen kümmern, „er will Inhalte sehen.“ Deshalb müsse es auch im Interesse von „Germany’s Gold“ sein, dass RTL und ProSiebenSat.1 mit ins Boot kommen: Völlig offen (frei zugänglich)

    Ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland habe betont, man halte die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich, berichtet das Handelsblatt. Beide Sender wollten nun zunächst die Urteilsbegründung prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Gericht habe zwar eine Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, doch könnten die Sender gegen diese Entscheidung noch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen: Gericht stoppt Online-Pläne von RTL und ProSiebenSat.1 (frei zugänglich)

    Im Kommentar in der Frankfurter Allgemeinen schreibt Michael Hanfeld, frappierend sei, dass die Kartellwächter und die Juristen die größten Internet-Player gar nicht auf dem Zettel hätten: Google/Youtube, Apple, Microsoft oder Facebook. Die Einnahmen der Sedergruppen Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL nähmen sich bescheiden aus neben den Erlösen des Online-Weltmeisters Google. Die hiesigen Regulierer „bleiben bei ihrem kleinen Karo“. Für global agierende Internetkonzerne sei das ganz wunderbar. Neben der Piraten-Partei seien die Kleinstaater der föderalen Medienaufsicht made in Germany ihre nützlichsten Helfer: Kleines Karo (FAZ vom 9.8.2012 – Medienseite)

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