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Presseschau

ARD-Bundesliga-Ausgaben: DFL-Verschwiegenheitsklausel kann aufgehoben werden

1. Juli 2016
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    ARD-Programmdirektor Volker Herres habe nach der ARD-Intendantentagung gesagt, weil „ich auf freiem Fuß bleiben möchte“, könne er die Kosten für die Fußball-Bundesliga-Übertragungsrechte nicht verraten, schreibt Kai-Hinrich Renner in seiner „Medienmacher“-Kolumne im Handelsblatt und fragt, ob die Deutsche Fußball-Liga (DFL) Herres für eine Verletzung der Verschwiegenheitsklausel tatsächlich hinter schwedische Gardinen bringen könne. „Hinter vorgehaltener Hand“ erzählten DFL-Manager, dass dies Klausel standardmäßig in ihre Kontrakte mit Rechteerwerbern eingearbeitet sei und die Möglichkeit bestehe, aus wichtigem Grund darauf zu verzichten. Der börsennotierte Pay-TV-Anbieter Sky dürfe seinen Anlegern – und damit der Öffentlichkeit – verraten, was ihn die Bundesliga-Rechte gekostet haben. Prinzipiell sei man bei der DFL auch bereit, öffentlich-rechtliche Sender von der Pflicht zur Verschwiegenheit freizustellen. „Offenbar“, so Renner weiter, „hat Herres bisher einfach nur keine Zeit gehabt, um die DFL darum zu bitten, ihn vom Stillschweigen zu entbinden.“ – Unternehmensberater entwickeln ein Start-up (dritte Meldung, frei zugänglich)

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