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Presseschau

ARD Eckpunkte 2.0: „Ein Quantensprung“

1. März 2016
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Die „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“, zu denen sich die ARD jetzt verpflichtet hat, sind ein Quantensprung für die Geschäftsbedingungen der deutschen Fernsehproduzenten. Durch sie wird eine stärke Beteiligung der Produzenten an der erfolgreichen Verwertung ihrer Filme, Serien, Shows und Dokumentationen möglich. Warum das dringend nötig war und was die „Eckpunkte 2.0“ beinhalten, erläutert Dr. Christoph E. Palmer, Geschäftsführer der Produzentenallianz, in einem Gastbeitrag in epd Medien Nr. 9/2016, den wir hier im Wortlaut wiedergeben.

Ein Quantensprung

Die „Eckpunktevereinbarung“ aus Sicht der Produzenten / Von Christoph Palmer

An praktisch jedem Tag sind die von deutschen Fernsehproduzenten hergestellten Programme die meistgesehenen in diesem Land. Zwar werden die quotenstarken Sportereignisse nicht in diesem Sinne „produziert“, und Nachrichtensendungen und Magazine sind Eigenproduktionen der Sender. Aber all die Dauerhits – von „Tatort“ und „Polizeiruf 110“ über „In aller Freundschaft“ bis zu „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“, von „Ich bin ein Star, holt mich hier raus“ über „Wer wird Millionär“ bis „Bauer sucht Frau“ – sind Produkte der heimischen Produktionswirtschaft, von den „Einzelstücken“ ganz zu schweigen.

Auch die Sendungen, die für die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Programmauftrag entscheidender Teil ihrer DNA sind, kommen zum größten Teil von deutschen Produzenten: von populären Doku-Formaten wie „Terra X“ über Dokumentarfilme zur Vertiefung fiktionaler Events oder Themenschwerpunkte bis hin zu hintergründigen politischen Dokumentationen.

Dafür wird viel Geld ausgegeben: 2014 haben allein die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Degeto 707 Millionen Euro in Auftragsproduktionen investiert. Und doch klagt die Produktionswirtschaft seit Jahren, dass es vorne und hinten nicht reicht – was stimmt: Die letzte Mitgliederbefragung der Produzentenallianz im Herbst 2015 hat unter anderem ergeben, dass sich die Zahl der defizitär wirtschaftenden Fernsehproduzenten im Vergleich zum Vorjahr von acht auf 22 Prozent fast verdreifacht hat: fast jedes vierte Unternehmen schreibt derzeit Verluste. Und das in einer Zeit, in der gerade bei den audiovisuellen Medien Innovationen immer wichtiger werden.

Das althergebrachte System des linearen Fernsehens wird von neuen Programmanbietern – Stichwort Netflix & Co. – aufgebrochen, in Zukunft werden die Zuschauer ihre Programme immer mehr auf den verschiedensten Online-Plattformen finden. Für die Produzenten bedeutet das, neue Erzähl- und Präsentationsformen entwickeln und immer aufwendiger herstellen zu müssen. Das Bewährte einfach fortzuschreiben, reicht nicht mehr aus. Aber Unternehmen, die systembedingt kaum Rücklagen bilden können, mit denen experimentiert, probiert und Neues erfunden werden kann, können in diesem immer internationaler werdenden Wettbewerb nicht bestehen.

Warum aber können Fernsehproduzenten in Deutschland bislang kaum Rücklagen bilden, kein Investitionsvolumen schaffen? In anderen Branchen, die ebenfalls innovationsgetrieben sind, sind deutsche Unternehmen ja nicht nur national, sondern auf der ganzen Welt führend. Und schließlich ist der deutsche Fernsehmarkt einer der weltweit größten. Der Grund ist nur historisch zu erklären.

„Vollfinanzierte Auftragsproduktion“

In der Frühzeit des deutschen Fernsehens ab Anfang der 50er Jahre gab es nur eines, mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen ab 1963 zwei Fernsehprogramme, deren Sendebetrieb am frühen Abend begann und oft vor Mitternacht endete. Vormittags gab es noch Schulfunk, ansonsten wurde ein Testbild gesendet, insgesamt vielleicht zwölf, vierzehn Stunden Fernsehen am Tag.

Anfangs produzierten die Sender alles selbst, zunehmend wurden aber auch Aufträge an externe Produzenten gegeben. Während heute der Produzent auch maßgeblich für die Stoffentwicklung zuständig ist, lag die Entwicklung der Stoffe in der Frühzeit bei den Redaktionen der Sender; beauftragt wurde damals nur die Produktionsdurchführung. In dieser Zeit hat sich das Modell der „vollfinanzierten Auftragsproduktion“ etabliert und ist bis heute Standard in Deutschland geblieben. Dabei kalkuliert der Produzent alle Kosten der Produktion – von den Gagen für Cast und Stab bis zu Studiomieten, Gerätekosten oder Gebühren für Drehgenehmigungen.

Die vom Auftraggeber anerkannten Kalkulationsposten ergeben das Budget, auf das der Produzent Zuschläge für Gewinn und Gemeinkosten (HU) erhält. Das Problem dabei: Nicht alle Positionen wurden vom Auftraggeber anerkannt, zum Beispiel Entwicklungskosten, manche Berufsbilder, Rechtsberatung, Überstundenzuschläge oder die übertarifliche Bezahlung bestimmter Stabmitglieder. Diese Differenz muss der Produzent aus seinem Gewinn- und HU-Anteil decken. Und: Gedeckt sind nur die Herstellungskosten – als würde sich der Wert eines Gemäldes nur aus den Kosten für Farbe und Leinwand zusammensetzen.

Die sogenannte vollfinanzierte Auftragsproduktion (die, wie wir gesehen haben, gar nicht vollfinanziert ist) folgt – noch ein Fachbegriff – dem „Total-Buy-Out“-Prinzip: Der Produzent gibt gegen die Beauftragung der Produktion alle Rechte für alle Zeiten an den Auftraggeber ab, der die Produktion dafür beliebig verwerten kann. Das war in der Anfangszeit kein großer Nachteil, schließlich gab es nur sehr wenig Sendezeit und ansonsten höchstens noch die Möglichkeit, die Produktion gelegentlich ins Ausland zu verkaufen.

Sendezeit ist kein knappes Gut mehr

Heute sieht die Medienwelt bekanntlich anders aus: Seit der Einführung des Dualen Rundfunksystems in den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts, durch die Verbreitung über Kabel und schließlich die Digitalisierung ist die Zahl der Sender explodiert. Seit den 80er Jahren gibt es für Privathaushalte zudem die Möglichkeit, Filme auszuleihen oder zu kaufen – zuerst auf Videokassetten, dann auf DVD und jetzt auch auf Blu-Ray-Discs. Mit Hunderten Millionen verkaufter Datenträger war das sozusagen das erste Kapitel der Relativierung des linearen Fernsehens.

Prognosen, nach denen das lineare Fernsehen über kurz oder lang ganz verschwinden wird, sind sicher überzogen, aber die Online-Verbreitung audiovisueller Medien steht bei den jüngeren Zuschauern schon heute mindestens gleichberechtigt daneben und wird dies mittelfristig auch bei den Älteren tun.

Sendezeit ist also heute, anders als vor 70 Jahren, kein knappes Gut mehr, allein über DVB-T können über 40 Sender empfangen werden, bei digitalen Kabel- oder Glasfaseranschlüssen geht die Zahl der Programme in die Hunderte, die Zahl der Sendestunden in die Tausende. Pro Tag. Und dazu kommen noch die Online- Abrufdienste, deren schon heute recht starke Nutzung bis 2020 um das siebenfache auf eine halbe Milliarde Abrufe steigen soll.

Dadurch ist notwendigerweise auch die Nutzung der Inhalte explodiert, die sich Rechteinhaber teuer bezahlen lassen können. Die deutschen Produzenten sind aber in der Regel keine Rechteinhaber. Sie mussten, um den Produktionsauftrag überhaupt zu bekommen, auf alle Rechte verzichten und können diese folglich weder als Sicherheit für Kredite einsetzen noch bilanziell abbilden oder sich gar auf eigene Rechnung um zusätzliche Erlöse kümmern. Zwar sind sie es, die die Filme, Serien, Dokumentationen und Shows meistens initiieren und immer herstellen, Vermögenswerte hingegen können sie damit genauso wenig schaffen wie eine gerade für innovative und kreative Entwicklungen unabdingbare Eigenkapitaldecke.

Verschwendung von Programmvermögen

Immerhin werden die Produzenten seit den früheren Eckpunkten, die die Produzentenallianz in den Jahren 2009 bis 2013 mit ARD und ZDF vereinbart hat, an den Vertriebserlösen beteiligt – beim ZDF sogar schon früher -, aber eine Zweitverwertung selbst in die Hand nehmen konnten sie im Normalfall nicht. Und weil das Kerngeschäft der Sender das Senden ist, nicht aber die weitere Vermarktung und Zweitverwertung, ruht der größte Teil des Programmvermögens in Deutschland ungenutzt in den Archiven. Welch eine Verschwendung!

Mit den „Eckpunkten für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“, zu denen sich die ARD jetzt verpflichtet hat, wird es für Produzenten in Zukunft sehr viel leichter, mit Rechten an der eigenen Produktion Werte zu schaffen und sich damit in die Lage zu versetzen, im Fernsehmarkt der Zukunft ein starker Akteur zu sein. Daneben passt sie die kalkulationsfähigen Berufsbilder und andere Kostenpositionen den Erfordernissen der Gegenwart an. Deshalb sind die „Eckpunkte 2.0“ ein Quantensprung für die Geschäftsbedingungen der deutschen Fernsehproduzenten.

Der endgültigen Formulierung dieser „Eckpunkte 2.0“ sind über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren intensive, schwierige, teilweise kontroverse aber immer konstruktive Konsultationen zwischen der ARD und der Produzentenallianz vorausgegangen, die, wie wir heute sehen können, am Ende erfolgreich waren. Ohne die Verhandlungsführung von MDR-Intendantin Karola Wille, assistiert von der stellvertretenden WDR-Intendantin Eva-Maria Michel und Degeto-Geschäftsführerin Christine Strobl sowie fachlich engagiert unterstützt von Helfried Spitra (WDR) und Michael Reusch (SWR) wäre es nie zu dieser neuen Magna Carta der Fernseh- Auftragsproduktion in Deutschland gekommen.

Die Eckpunkte 2.0 stellen die Rahmenbedingungen der Auftragsproduktionen für die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Degeto auf eine neue Basis. Sie gelten für die Genres Fiktion, Unterhaltung und Dokumentation und umfassen im Wesentlichen alle Programme der ARD – insbesondere auch die Dritten.

Wachstumsperspektive

Erstmals in der Geschichte der Auftragsproduktion in Deutschland kann der Produzent jetzt durchsetzen, durch Mitfinanzierung Rechte zu erwerben, die er selbst verwerten kann. Dafür wurde ein „Schichtenmodell“ mit eindeutig definierten „Put“- und „Call“-Elementen entwickelt, mit dem Sender und Produzenten anhand eines einheitlichen Katalogs Korridore für eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten an der konkreten Produktion bestimmen können. Während der Auftraggeber „Put-Rechten“ wie zum Beispiel für Pay-TV im deutschsprachigen Raum nach der TV-Erstausstrahlung oder Nebenrechten wie Druck, Phono oder Merchandising usw. explizit zustimmen muss, gibt es eine Reihe von „Call-Rechten“, die der Produzent gegen Finanzierungsbeteiligung für sich beanspruchen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Auswertung im deutschsprachigen und sonstigen Ausland, Video-on-Demand-Rechte oder auch Wiederverfilmungsrechte, sogenannte Formatrechte.

Das Vorgehen: Beide Seiten verständigen sich projektindividuell auf eine Bemessung der einzelnen Schichten, die einzeln oder kombiniert sein können. Am Ende ergibt sich daraus der Mitfinanzierungsanteil des Produzenten, für den übrigens nicht relevant ist, aus welchen Quellen er stammt. So kann die Mitfinanzierung auch aus Vertriebsgarantien oder Eigenmitteln gespeist werden. Die Aktivierung des Schichtenmodells wird dem seit langem gesättigten und damit stagnierenden deutschen Auftragsproduktionsmarkt endlich eine Wachstumsperspektive eröffnen, neue Marktkräfte entfalten, Verwertungsdynamik entfesseln, unternehmerisches Denken belohnen und eine Partizipation an neuen Märkten national und international ermöglichen.

Die Eckpunkte 2.0 regeln auch, dass die ARD künftig zahlreiche Kalkulationsposten anerkennen wird, die bislang von den Produzenten selbst finanziert werden mussten. Rund zehn neue Berufsbilder wie beispielsweise Producer, Headautor bei fiktionalen Serien oder Datawrangler bei dokumentarischen HD-Produktionen sowie etwa projektbezogene Rechtsberatung und Archivarbeit werden damit kalkulationsfähig. Zudem erklärt sich die ARD künftig bereit, für die „Heads of Department“ (Stabgagen wie Kamera, Schnitt, Szenenbildner), die in aller Regel übertariflich vergütet werden, zukünftig mit den effektiven Gagen zu kalkulieren. Ebenso entfallen bei Honoraren zum Beispiel für Schauspieler künftig Kappungsgrenzen, und auch die Mehrkosten für zwei Überstunden pro Tag und Feiertags- und Nachtzuschläge werden künftig kalkulierbar.

Dazu kommt, dass die Eckpunkte 2.0 ein systematisches Leistungsmodell enthalten. Das honoriert einerseits herausragende und prestigeträchtige Auszeichnungen und Nominierungen bei nationalen und internationalen Film- und Fernsehfestivals oder Filmpreisen. Gleichzeitig zählt auch die programmliche Nutzung – also die Wiederholungen – auf den verschiedenen ARDPlattformen: Produzenten werden also erstmals für den Programmerfolg ihrer Filme honoriert. Für die jeweils besten zehn Produktionen eines Jahres in den Genres Spiel-/Fernsehfilm, Dokumentarfilm (ab 60 Minuten), Dokumentation, Serie (mindestens 6 Folgen), „große“ Unterhaltung (ab 46 Minuten), „kleine“ Unterhaltung (bis 45 Minuten) und Kinder/Animation wird es Prämien zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro für einen neuen zweckgebundenen Entwicklungsvertrag für ein neues ARD-Projekt geben. Das Gesamtvolumen beträgt 3,2 Mio. Euro pro Jahr.

Ein vierter Themenkomplex, der erstmals geregelt wurde, betrifft Ausschreibungen („Pitches“). Beteiligt sich ein Produzent an so einer Ausschreibung, erzeugt das bei ihm Kosten häufig im fünfstelligen Bereich, Kosten, auf denen er sitzenbleibt, wenn er den Pitch nicht gewinnt. Die „7 Regeln für einen guten Pitch“ aus den Eckpunkten 2.0 regeln neben der Erstattung von Pitchingkosten die Zahl der Teilnehmer, ein transparentes Prozedere und den Ideenschutz.

Erhebliche Mehrkosten

Nicht ganz zufriedenstellend ist die neue Regelung zur Beteiligung der Produzenten an den Erlösen, die der Auftraggeber mit ihren Werken macht. Nach 50 Prozent an den Nettoerlösen sollen den Produzenten jetzt 16 Prozent der Bruttoerlöse zustehen. Wir meinen, dass diese Aufteilung nicht sachgerecht ist. Deshalb gilt diese Regelung zunächst nur für ein Jahr und wird zum 1. Januar 2017 neu evaluiert.

Durch die Eckpunkte 2.0 entstehen nicht unerhebliche Mehrkosten für die ARD: etwa 50 Millionen Euro pro Jahr, die derzeit in keinem Programmtopf zur Verfügung stehen und erst von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anerkannt werden müssen. Daher wurden sie von der ARD im Paket für die nächste Gebührenperiode (2017-2020) bei der KEF angemeldet: 200 Millionen Euro. Aus diesem Grund gelten die entsprechenden Regelungen erst ab 2017 und unter dem Vorbehalt, dass die KEF diese Bedarfsanmeldung auch berücksichtigt. Hinzu kommt die lineare Steigerung der Rundfunk-Teuerung von gut 2 Prozent um rund 15 Millionen Euro pro Jahr, die die ARD ebenfalls bei der KEF angemeldet hat. Wir sind sehr zuversichtlich und vernehmen Signale, dass die Programm-Mehraufwendungen akzeptiert werden.

Umwidmung von Programmmitteln

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Bedarfsanmeldung bei der KEF bleibt, dass in Zukunft keine Umwidmung von Programmmitteln für andere Bereiche mehr erfolgen darf. Im 19. KEF-Bericht von Februar 2014 hatte die Kommission festgestellt, dass die ARD in der Gebührenperiode 93,4 Mio. Euro und das ZDF sogar 142,2 Mio. Euro, die für Programm genehmigt wurden, anderweitig verwendet hatten. In der Protokollerklärung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, heißt es jetzt: „Die Länder erwarten von ARD und ZDF, dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten Mittel für die Kategorie Programmaufwand auch für diesen Zweck einsetzen.“ Die Produzentenallianz wird im Dialog mit Politik, KEF und Rundfunkanstalten alles dafür tun, dass bewilligte Programmmittel auch für das Programm zur Verfügung stehen.

Die Eckpunkte 2.0 sind ein komplexes und differenziertes Regelwerk, berücksichtigen Besonderheiten und müssen nun in allen Facetten gelebt werden. Dafür, dass sie nicht an Anwendungsfragen scheitern, wird eine Schiedsstelle eingerichtet, die paritätisch mit Vertretern der ARD-Landesrundfunkanstalten und der Produzentenseite besetzt wird. Für die Position der neutralen Vertrauensperson haben sich ARD und Produzentenallianz auf den sehr erfahrenen langjährigen Hamburger Produzenten Ulrich Lenze verständigt. Die Schiedsstelle greift nicht in laufende Verhandlungen ein, sondern befasst sich ex post mit konkret benannten grundsätzlichen Anwendungsfragen der Eckpunkte. Dazu können Produzenten und ARD-Landesrundfunkanstalten Probleme und grundsätzliche Fragen bei einer neutralen Vertrauensperson einreichen, die den Vorgang vor der Befassung anonymisiert und abstrahiert.

Die „Eckpunkte für ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte“ der ARD sind der bisher größte Reform-Schritt für die gesamte Fernseh-Auftragsproduktion in Deutschland, denn selbstverständlich gelten die Eckpunkte 2.0 nicht nur für Unternehmen, die Mitglied der Produzentenallianz sind, sondern für alle. Die ARD hat sich damit unter den Sendern in Deutschland bei der Modernisierung der Terms of Trade in die Pole-Position gebracht.

Wettbewerb um die besten Produzenten

Im zweiten Schritt hoffen wir, dass sich die entsprechenden Gespräche mit dem Zweiten Deutschen Fernsehen ebenso fruchtbar entwickeln und wir auch hier zu einer Regelung kommen, durch die das ZDF mit starken Produzenten auch in Zukunft das bestmögliche Programm beauftragen kann.

Bei den privaten Sendergruppen ProSiebenSat.1 und Mediengruppe RTL Deutschland ist praktisch noch keine Bewegung bei den Terms of Trade mit den Produzenten zu erkennen. Vielleicht glauben diese wegen ihrer derzeit noch anhaltenden Profitabilität, zeitgemäße allgemeine Geschäftsbedingungen mit den Produzenten nicht so nötig zu haben. Nur Cash abzuholen, ist zu wenig – gerade die Privaten werden auf die Abwanderung der Werbe-Etats ins Netz reagieren müssen, indem sie in Qualität und den besten Content investieren. Der Markt wird sich ändern, es wird immer stärker ein Wettbewerb um die besten Produzenten entstehen, die pfiffigsten Ideen, die Akzeptanz beim Zuschauer. Darauf hat sich die ARD bereits jetzt eingestellt. Chapeau!

Zum Gastbeitrag auf den Seiten von epd Medien: Die „Eckpunktevereinbarung“ aus Sicht der Produzente: Ein Quantensprung (frei zugänglich)

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