Die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) bekräftigt nach der erneuten Befassung des Telemedienausschusses mit der Novellierung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags am 14.3.18 in München die dringende Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anpassung des Telemedienauftrags. Die Beitragszahler erwarten mit gutem Recht, dass auch bei öffentlich-rechtlichen Internetangeboten ihre Nutzungsgewohnheiten nicht eingeschränkt werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch bei fortschreitender Konvergenz seinen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten dürfen. Zur Pressemitteilung vom 21.3.2018: ARD-GVK: Ein zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk braucht einen modernen Telemedienauftrag
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