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Presseschau

AVMD-Richtlinie: Abrufdienste sollen „wie klassische Sender oder Kinos“ Abgaben an die jeweilige nationale Filmförderung zahlen

30. April 2018
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EU-Kommission, Europäisches Parlament und der Rat haben sich auf wesentliche Kompromisse zur Revision der Audiovisuellen Mediendienste (AVMD)-Richtlinie geeinigt. Der Novellierungsprozess hatte vor gut zwei Jahren im Mai 2016 begonnen. Die Richtlinie regelt u. a. die inhaltlichen und werberechtlichen Anforderungen an die audiovisuellen Medienanbieter.

Einige wichtige Änderungen sind:

  • „Anbieter von Video-on-Demand-Diensten müssen künftig mindestens 30 Prozent ihres Katalogs mit europäischen Inhalten bestücken.“
  • „Außerdem sollen Abrufdienste nun, wie klassische Sender oder Kinos, gezwungen werden können, Abgaben an die jeweilige nationale Filmförderung zu zahlen.“
  • „Werbezeiten werden liberalisiert. Statt maximal zwölf Minuten pro Stunde wie bisher, kann ein Sender nun zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen. Die Länge der Blöcke lässt sich freier gestalten, doch darf das Programm frühestens alle 30 statt wie bisher alle 20 Minuten unterbrochen werden.“

Im letzten Trilog am 6. Juni 2018 werden letzte Details zu Ende verhandelt, sodann müssen Rat und Europäisches Parlament noch formell zustimmen. Eine für alle (Thomas Kirchner in der Süddeutschen Zeitung, Samstag, 28.4., Medienteil)
(Nicht frei zugänglich)

Frei zugänglich: epd medien: EU-Einigung auf Reform der AVMD-Richtlinie (Nr. 82a vom 27.04.2018)

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