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Presseschau

Berliner „Kinderdrehverbot“ aufgehoben

31. März 2009
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Die Pressemitteilung der Produzentenallianz im Wortlaut:

Berliner Kinder und Jugendliche können wieder für Dreharbeiten und Castings vom Unterricht beurlaubt werden. Nach der Intervention der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung das pauschal und absolut geltende Verbot der Beurlaubung von Schulpflichtigen für Castings oder Film- und Fernsehaufnahmen abgemildert.

Damit „können nun Beurlaubungen wieder aufgrund von Einzelfall­ent­schei­dungen der jeweiligen Schulleitung  gewährt werden“, erläutert die für die Medienwirtschaft zuständige Berliner Senatskanzlei. Das Verbot sei „nicht zum Schutz der Schüler und Schülerinnen notwendig“ gewesen, „im Ge­gen­teil kann ihre Teilnahme an Filmproduktionen die Persönlichkeits­entwicklung fördern und Medienkompetenz vermitteln.“

„Obwohl in der Praxis damit wieder alles beim Alten sein wird, hätten wir uns von der Senatsverwaltung für Bildung ein stärkeres Bekenntnis zu Film und Fern­sehen gerade in Berlin gewünscht“, meint Dr. Christoph E. Palmer, Vor­sitzender der Geschäftsführung der Produzentenallianz. „Kinofilme, TV-Mo­vies und Fernsehserien haben einen großen Einfluss auf die Lebenswirklichkeit auch von Schülerinnen und Schülern. Es wäre doch widersinnig, gerade junge Menschen von der Mitwirkung und damit vom Verständnis dieser heute elemantaren Kulturtechniken fernzuhalten.“ Die Produzentenallianz baut nun darauf, dass die jeweilige Schulleitung ihr Ermessen für Beurlau­bun­gen nun großzügig auslegt und wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten.

Aus dem Schreiben der Senatskanzlei:

„Die Allianz Deutscher Produzenten hat sich dafür eingesetzt, dass auch künftig Berliner Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Dreharbeiten vom Unterricht befreit werden können.
 
In der Tat konnte die Neuregelung der „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht (AV Schulpflicht)“ vom 3.12.2008 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung so verstanden werden, dass generell keine Beurlaubungen zur  Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen einschließlich Werbeaufnahmen mehr erteilt werden sollten. Hintergrund war wohl, dass den überhand nehmenden Anträge zur Teilnahme an Castingshows und anderen derartigen Veranstaltungen begegnet werden sollte.
 
Ich teile aber Ihre Sorge, die mir auch von anderen Betroffenen übermittelt wurde, dass diese pauschale Regelung zu nicht beabsichtigten Konsequenzen für den Film- und Medienstandort Berlin geführt hätte. Sie war in dieser Form auch nicht zum Schutz der Schüler und Schülerinnen notwendig. Im Gegenteil kann ihre Teilnahme an Filmproduktionen die Persönlichkeitsentwicklung fördern und Medienkompetenz vermitteln.  
Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat deshalb auf Anregung der Senatskanzlei hin die Ausführungsvorschriften kurzfristig überarbeitet. Nach der am 20.2.2009 im Amtsblatt veröffentlichten Neufassung können nun Beurlaubungen wieder aufgrund von Einzelfallentscheidungen der jeweiligen Schulleitung  gewährt werden.
 
Nr. 1 Abs. 1 Satz 5 AV Schulpflicht lautet jetzt:
„Ein wichtiger Grund liegt in der Regel nicht vor, wenn die Beurlaubung zur Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehaufnahmen, einschließlich Werbeaufnahmen, oder an ähnlichen Veranstaltungen beantragt wird.“
 
In einem Informationsschreiben der  Bildungsverwaltung an die Schulen wird ausdrücklich auf die Absicht verwiesen, den Schulen wieder „größere Flexibilität“ zu geben. Maßgebliche Kriterien werden dabei wie bei Befreiungen aus anderen Gründen u. a. sein die Unmöglichkeit der Terminverschiebung, der Leistungsstand und die Leistungsbereitschaft der Schülerin oder des Schülers sowie die pädagogische Situation in der Klasse.“

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