Der BGH betone Medienfreiheit und großes öffentliches Interesse an einem MDR-Bericht über Massentierhaltung. Mit der Ausstrahlung habe der Sender "einen Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage geleistet". „Die Entscheidung des Bundesgerichthofs stärkt die Presse- und Meinungsfreiheit, in dem sie die Zulässigkeit der Methoden des investigativen Journalismus weiterhin für zulässig erklärt", kommentierte ein Medienrechtsanwalt . Fernsehen darf auch illegal aufgenommene Bilder aus der Massentierhaltung zeigen
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