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Presseschau

BKM Neumann: Angemessene Vergütung für Produzenten durch Fernsehsender „bedeutendes Thema“

13. Januar 2009
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Durch den DFFF sei Deutschland als Filmstandort international wieder zu einer der gefragtesten Adressen geworden, sagt Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Interview mit dem medienpolitischen Magazin Promedia (Januar-Ausgabe). Insgesamt habe der DFFF allein in Deutschland Folgeinvestitionen in Höhe von 753 Mio. Euro ausgelöst. Neben einer  DFFF-Bilanz geht es in dem Interview auch um die Drohung des HdF, die FFA-Abgabe unter Vorbehalt zu  leisten, um die Digitalisierung der Kinos  und um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmproduktion in Krisenzeiten. Zur  Rolle der Politik bei der Schaffung für günstige Rahmenbedingungen für die Produzenten sagt Neumann, die angemessene Vergütung der Produzentenrechte durch die Fernsehsender sei für ihn ein bedeutendes Thema: „Ich begrüße daher außerordentlich die Initiative der Länder im Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. In dem Entwurf für eine Protokollerklärung zu § 6 Rundfunkstaatsvertrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender aufgefordert, den Film- und Fernsehproduktionsunternehmen ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte zu gewähren. Ich halte dies für einen wichtigen Schritt, der durch Initiative der Politik möglich wurde!“

Der Beitrag im Wortlaut:

  • Kulturstaatsminister hält Filmwirtschaft für mögliche Krise gut aufgestellt
  • Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft wurde durch den DFFF gestärkt
  • Neumann warnt Kinowirtschaft davor, „den Ast, auf dem sie sitzt, selbst abzusägen“

„Der DFFF macht den Filmstandort Deutschland weniger krisenanfällig“

  • Interview mit Bernd Neumann, Staatsminister für Kultur und Medien

Der Staatsminister für Kultur und Medien Bernd Neumann geht davon aus, dass die Filmwirtschaft für die Krise „gut aufgestellt ist“. „Die besten Schutzschilde für die deutsche Filmwirtschaft“, so Neumann in einem promedia-Gespräch, „sind die hervorragende und verlässliche Qualität ihrer Arbeit, eine gut funktionierende Vernetzung und ein guter internationaler Ruf. Dafür haben wir mit dem DFFF die besten Grundlagen geschaffen.“

Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) hat der deutschen Filmwirtschaft auch in diesem Jahr nachhaltige Impulse gegeben und den Produktionsstandort Deutschland weiter gestärkt. In den zwei Jahren seit seiner Einrichtung förderte der DFFF 197 Produktionen. Die durchschnittliche Bewilligung lag bei rund 600.000 Euro pro Projekt. Die in diesem und im letzten Jahr vom DFFF aufgewendeten Mittel von 118,4 Mio. Euro haben dazu beigetragen, dass die beteiligten Filmproduktionen allein in Deutschland Folgeinvestitionen in Höhe von 753 Mio. Euro auslösten.

promedia: Herr Staatsminister, sind Sie angesichts der sich anbahnenden Wirtschaftskrise froh, vor zwei Jahren den DFFF aus der Taufe gehoben zu haben?
Neumann:
Auch ohne Wirtschaftskrise bin ich froh, dass es den DFFF gibt. Aber Sie haben recht: Die Wirtschaftskrise und namentlich die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe ganz allgemein hat auch für Filmproduzenten die Zwischenfinanzierungsmöglichkeiten erschwert. Die schnelle, automatische und transparente Vergabe von DFFF-Zuschüssen für Filmprojekte dürfte die Lage also erleichtern. Darüber hinaus macht der DFFF den Filmstandort Deutschland weniger krisenanfällig. Im Gegenteil,  der DFFF zieht derzeit viele internationale Koproduktionen an.

Wie ist die Bilanz des DFFF für 2008? Welche wirtschaftlichen Effekte wurden für die deutsche Filmwirtschaft erreicht?
Die Bilanz für 2008 ist nach jetzigem Stand sehr gut: Mit Zuschüssen von über 59 Mio. Euro haben wir 98 Projekte gefördert und Investitionen der Filmwirtschaft von fast 363 Mio. Euro am Filmstandort Deutschland bewirkt.

In der Gesamtbetrachtung ist das ein großer Erfolg: Nimmt man die Zahlen von 2007 hinzu, ergeben sich bei DFFF-geförderten Projekten private Folgeinvestitionen von rund 753 Mio.Euro am Filmstandort Deutschland bei Gesamtherstellungskosten von über 1 Milliarde Euro. Damit haben wir Deutschland als Filmstandort international wieder zu einer der gefragtesten Adressen gemacht. Das belegt auch der enorme Anstieg an internationalen Koproduktionen von rund 100 Prozent gegenüber dem Jahr 2005. Die Filmwirtschaft hat mir auch für 2009 Optimismus signalisiert.

Eines der Ziele bestand neben den wirtschaftlichen Effekten darin, auch die Qualität und die künstlerische Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Wurde dieses Ziel erreicht?
Bei der Schaffung des DFFF ging es primär um die Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit. Das ist voll gelungen. Inwieweit als Nebeneffekt die Verbesserung der künstlerischen Qualität erfolgte, ist schwer zu bemessen. Aber ganz grundsätzlich lassen sich drei Dinge festhalten: Erstens, der DFFF hat  erwartungsgemäß im Durchschnitt zu höheren Produktionsbudgets geführt. Dies gilt insbesondere dann,
wenn Produktionen in internationaler Zusammenarbeit durchgeführt werden. Zweitens, höhere Produktionsbudgets erweitern die künstlerischen Spielräume und sind damit geeignet, die Qualität deutscher Produktionen zu steigern. Das ist – soweit dies durch ein automatisches Vergabesystem beeinflussbar ist – in vielen Fällen gelungen. Nehmen Sie z.B. „Kirschblüten – Hanami“, „Die Welle“ oder „Keinohrhasen“. Und Drittens führt die Punktevergabe für kreative Talente im sog. Eigenschaftstest des DFFF natürlich dazu, dass  deutsche Talente mehr nachgefragt werden. Die zunehmende Erfahrung verbessert nicht nur ihre Fähigkeiten, sondern erweitert auch ihre internationalen Chancen.

Ist die deutsche Filmwirtschaft heute robust genug, um der Krise widerstehen zu können?
Ich bin kein Hellseher, das hängt von Ausmaß und Dauer der Krise ab. Es ist nicht auszuschließen, dass es einzelne Unternehmen gibt, die wirtschaftliche Probleme bekommen. Insgesamt aber glaube ich, dass wir gut aufgestellt sind. Die besten Schutzschilde für die deutsche Filmwirtschaft sind die hervorragende und verlässliche Qualität ihrer Arbeit, eine gut funktionierende Vernetzung und ein guter internationaler Ruf. Dafür haben wir mit dem DFFF die besten Grundlagen geschaffen.

Was kann die Politik noch leisten, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu steigern?
Der Part, den die Politik hier spielen kann, besteht vornehmlich darin, die richtigen Rahmenbedingungen für eine optimale  Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu setzen. Die Politik hat in den letzten beiden Jahren auf diesem Gebiet viel getan und viel erreicht. Der vor zwei Jahren
eingeführte Deutsche Filmförderfonds (DFFF) hatte das erklärte Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Der große Erfolg des DFFF zeigt, dass es uns in überzeugender Weise gelungen ist, dieses Ziel zu erreichen. Aber auch das gerade eben erst novellierte Filmförderungsgesetz, das die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und der Strukturen der Deutschen Filmwirtschaft zum Ziel hat, trägt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in hohem Maße bei.

Was kann die Filmwirtschaft selbst dazu beitragen?
Aufgabe der Filmwirtschaft ist es, in erster Linie wettbewerbsfähige Produkte, also attraktive Filme herzustellen, und diese sach- und zielgerecht zu vermarkten. Darüber hinaus ist die Branche insbesondere bei der Digitalisierung der Filmtheater erst einmal selbst gefordert. Grundlage aller Überlegungen der öffentlichen Hand, sich an dieser großen Aufgabe zu beteiligen, ist zunächst ein konsensuales, mit allen Branchenteilen abgestimmtes Branchenkonzept zur Umsetzung der Digitalisierung. Aus diesem Konzept  muss in detaillierter Form deutlich werden, wie sich die Branche in technischer wie finanzieller Hinsicht die Durchführung einer flächendeckenden Digitalisierung vorstellt und welche Verpflichtungen sie diesbezüglich konkret übernehmen wird. Wenn ich an das derzeit laufende Beschwerdeverfahren zur Abgabeerhebung einer großen Kinokette bei der EU-Kommission denke, dann würde ich sagen, die Kinowirtschaft sollte zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit besser nicht versuchen, den Ast, auf dem sie sitzt, selbst abzusägen.

Das heißt, Sie bewerten die Auseinandersetzung mit den Kinobetreibern im Zusammenhang mit der FFG-Novellierung nicht nur als ein taktisches Geplänkel…
Ich bewerte diese Auseinandersetzung als sehr ernst. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens haben wir der schwierigen Situation der Filmtheater nach intensiven Gesprächen mit den Kinoverbänden in vielerlei Hinsicht Rechnung getragen. Durch die Umstellung des Abgabemaßstabs für die Filmabgabe der Kinos vom Bruttoauf den Nettoumsatz wurde die Abgabenlast der Kinos um fast 8 Prozent verringert. Damit sinken die Beiträge der Filmtheater von 19,5 Mio. Euro auf rund 18 Mio. Euro im Jahr. Zudem wird die Abspielförderung optimiert: Bei der Projektabspielförderung können zukünftig bis zu 30 Prozent der Förderung als Zuschuss ausgereicht werden. Bisher wurden hier ausschließlich Darlehen vergeben. Darüber hinaus können Altdarlehen erlassen werden, um dem Investitionsstau zu begegnen. Aus meiner Sicht wurde mit alledem den Interessen der Kinos nicht nur großzügig entsprochen. Die Kinobetreiber sind vielmehr die Gruppe, die am stärksten von der derzeitigen Novellierung  des Gesetzes profitiert hat. Wenn nun Seitens des HDF mit Widersprüchen gegen die Filmabgabe gedroht wird, gefährdet der HDF das Gleichgewicht zwischen den Zahlergruppen und damit den Solidargedanken des FFG.

Wie kann das Problem gelöst werden?
Das Problem kann nur dadurch gelöst werden, dass der HDF auf den Boden der Branchensolidarität zurückkehrt. Die Kinobranche wird auch in Zukunft auf die Solidarität der anderen Branchenteile angewiesen sein. Sie hat diese Solidarität auch während der Laufzeit des geltenden FFG mehrfach in Anspruch   genommen. Bereits im Jahr 2004 wurde wegen des Umsatzrückgangs bei den Kinos seitens der FFA eine Regelung zugunsten der besonders betroffenen Kinos getroffen, die zu einer Entlastung in Höhe von 1,5 Mio. Euro geführt hat. Hinzu kam im Jahr 2005 eine zusätzliche Strukturhilfe von 7 Mio. Euro im „Zeichen der Solidarität“ zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Filmtheater. Ich erinnere auch daran, dass die Kinowirtschaft  bei der Lösung des Problems der Digitalisierung auf die Solidarität und Unterstützung anderer Branchenteile, aber auch der öffentlichen Hand angewiesen sein wird.

Ich hoffe sehr, dass sich die Erkenntnis bei der Kinowirtschaft durchsetzen wird, dass Solidarität ein hohes Gut ist, auf das gerade auch die Kinowirtschaft angewiesen ist und das sie gerade deshalb nicht ohne Not aufkündigen sollte.

Wie sollte die Digitalisierung der Kinos finanziert werden?
Wir führen gemeinsam mit anderen Ressorts der Bundesregierung, der FFA und den Ländern Gespräche mit der Filmwirtschaft, um ein konkretes Fördermodell zu entwickeln, das schwerpunktmäßig mit Geldern der Filmwirtschaft selbst und allenfalls subsidiär, nach Vorlage eines tragfähigen Gesamtkonzeptes durch die Branche, gegebenenfals mit staatlichen Ergänzungsmitteln für einen flächendeckenden Umstellungsprozess sorgt. Hier sehe ich insbesondere die Verleiher in der Pflicht, die zu den Hauptnutznießern der Digitalisierung der Filmtheater gehören und sich an einem Gesamtbranchenmodell substantiell beteiligen müssten. Die Details der Lastenverteilung müssen jedoch zunächst Kino- und Verleihwirtschaft unter sich ausmachen.

Welche Vorteile bringt dieses FFG für die Produzenten im Vergleich zu seinem Vorgänger?
Die Produzenten werden zukünftig in den Gremien der FFA stärker vertreten sein. Sowohl der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt als auch die Vergabekommission werden um einen zusätzlichen Sitz für die Produzentenverbände erweitert. Der Zugang zur Förderung wurde erleichtert: Der von den Produzenten zu erbringende Eigenanteil wurde von zwanzig auf fünf Prozent reduziert. Zudem wurde die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung für einzelne Filmprojekte erleichtert, indem das erforderliche Mindeststammkapital von bisher 125.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt wurde. Auch in Bezug auf die Verwertung des Films enthält das FFG wichtige Vorschriften zugunsten der Produzenten: Als Grundstein für eine erfolgreiche Kinoauswertung kann der Produzent zukünftig selbst gleichzeitig mit der Projektfilmförderung die Zusage einer Verleihförderung beantragen (bisher war die Vorschrift in der      Verleihförderung geregelt, so dass es an einer Antragsberechtigung des Produzenten fehlte d.R.). Bei der Regelung zum Rückfall der Fernsehnutzungsrechte nach fünf bzw. sieben Jahren wird klargestellt, dass diese nicht nur gegenüber dem Sender, sondern auch gegenüber dem Verleiher gilt.

Die Fernsehnutzungsrechte fallen daher in jedem Fall an den Produzenten zurück. Eine der wichtigsten Neuerungen zugunsten der Produzenten wurde aber sicherlich im Bereich der Aufteilung der Rechte für Video-on-Demand-Angebote erzielt.

Die Verabschiedung des FFG wurde gekoppelt mit einer Vereinbarung zwischen Sendern und Produzenten bei der Verwertung der VoD-Rechte bei geförderten Filmen. Warum dieses Junktim?
Neue technische Auswertungsformen für Spielfilme wie Video-on-Demand-Angebote führen auch zu neuen  Verwertungsmöglichkeiten. Von den Einnahmen sollen auch die Produzenten profitieren. Dies ist nur der Fall, wenn die entsprechenden Rechte nicht automatisch von den Sendern im Paket mit den Senderechten mit erworben werden.

Die Regelung im FFG sollte den Anstoß zum Abschluss von Vereinbarungen zu einer fairen Aufteilung der Rechte zwischen Sendern und Produzenten geben. Diese Rechnung ist aufgegangen. Sowohl mit den öffentlich-rechtlichen als auch mit den privaten Sendern wurde eine Einigung erzielt. Bei der Projektfilmförderung profitiert mittelbar auch die FFA von den besseren Verwertungsmöglichkeiten der Produzenten: Je mehr Verwertungserlöse die Produzenten erzielen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückzahlung der Förderung.

Welchen Stellenwert hat für Sie insgesamt die bessere Vergütung der Produzentenrechte durch die TV-Sender und was kann die Politik noch dazu beitragen?

Die angemessene Vergütung der Produzentenrechte durch die Fernsehsender ist für mich ein bedeutendes Thema. Ich begrüße daher außerordentlich die Initiative der Länder im Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

In dem Entwurf für eine Protokollerklärung zu § 6 Rundfunkstaatsvertrag werden die öffentlich-rechtlichen Sender aufgefordert, den Film- und Fernsehproduktionsunternehmen ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte zu gewähren. Ich halte dies für einen wichtigen Schritt, der durch Initiative der Politik möglich wurde!

Das FFG ist novelliert, der DFFF wird verlängert, die Rechte der Produzenten bei der TV-Auswertung werden besser geschützt. Die Agenda, die sich die Bundesregierung 2005 für die Filmwirtschaft gestellt hat, scheint abgearbeitet. Was bleibt Ihnen 2009 für die Filmwirtschaft noch zu tun?
Ich glaube nicht, dass uns die Arbeit ausgehen wird. Die Umsetzung des neuen Filmförderungsgesetzes wird uns beschäftigen. Wir werden die Neuauflegung des DFFF vorbereiten müssen; das Auswahlverfahren zum Deutschen Filmpreis werden wir evaluieren und die Filmförderungsrichtlinien unserer BKM-Förderung wollen wir überarbeiten. Nicht zuletzt die Digitalisierung der Filmtheater wird uns auch im nächsten Jahr intensiv beschäftigen, wage ich mal zu prognostizieren.
(HH)

Aus: Promedia Nr. 1/2009, S. 4–6 – Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Promedia-Verlags.

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