Skip to content
Presseschau

BKM Neumann: „Hier ist keiner erpressbar“

11. August 2009
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Im Interview mit dem medienpolitischen Magazin Promedia (August-Ausgabe) spricht Kulturstaatsminister Bernd Neumann über seinen Einsatz für ein Staatsziel Kultur, den Konflikt um die FFA-Finanzierung, Kinodigitalisierungshilfen, Antipirateriestrategien und die nächste Wahlperiode. Zwar habe sich noch nicht dazu geäußert, ob er gegebenenfalls in der nächsten Regierung das Amt des Kulturstaatsministers wieder ausüben will, er erklärt aber, dass ihm „die Aufgabe des Staatsministers für Kultur und Medien viel Spaß und Freude macht“.

Der Beitrag im Wortlaut:

  • Bernd Neumann tritt weiter für das Staatsziel „Kultur“ im Grundgesetz ein
  • Kulturstaatsminister erwartet nach Kompromissvorschlag Lösung des Konfliktes mit Kinobetreibern
  • Neben der FFA sollen auch der Bund und die Länder die Digitalisierung der Kinos finanziell unterstützen

 „Ich selbst verstehe mich mehr als Moderator“

Als Bernd Neumann (CDU) 2005 das Amt des Kulturstaatsministers von Christina Weiss übernahm, waren wichtige Probleme im Bereich der Filmförderung und der Medien ungelöst: Der Filmproduktionsstandort Deutschland verlor gegenüber der internationalen Konkurrenz zunehmend an Boden, mit großzügigen finanziellen Subventionen wurden Filmproduzenten nach England, Ungarn, Tschechien oder Kanada gelockt. Deutsche Produzenten waren durch zahlreiche gesetzliche Regelungen benachteiligt. Zudem musste das Filmfördergesetz an die veränderte Rezeptionsbedingungen für Filme angepasst werden und die Digitalisierung der Kinos stand auf der Tagesordnung. Ungeklärte Urheberrechtsfragen belasteten die Kreativen und mit dem 2. Korb des Urheberrechts drohte eine teilweise Enteignung im Internet. Vor großen Herausforderungen stand auch die Deutsche Welle, deren Etat seit Jahren rückläufig war und die ihre Aufgabe und ihr Profil neu definieren musste.

Die deutsche Filmwirtschaft ist trotz der Krise in guter Verfassung und die Deutsche Welle ist, auch Dank eines erhöhten Etats, heute in der Lage, auf den globalen Umbruch der Medienrezeption zu reagieren.

Der Marktanteil des deutschen Films ist gestiegen, auch Dank des Deutschen Filmförderfonds, durch den von 2006 – 2009 180 Millionen Euro in die deutsche Filmwirtschaft fließen, und für die nächsten drei Jahre ist noch einmal das gleiche Volumen zugesichert. Schwieriger als gedacht erwies sich die Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG), weil ein Teil der Kinobetreiber mit der jetzigen Einzahlung in den „Fördertopf“ nicht einverstanden sind. Mancher sah bereits die Filmförderung des Bundes gefährdet. In einem promedia-Gespräch zeigt sich der Kulturstaatminister aber optimistisch, dass auch dieser Konflikt gelöst und das FFG Bestand haben wird. Man müsse, so Neumann, den Konflikte möglichst rational bearbeiten und „dazu gehört, dass wir das tun, was nötig ist, um den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts gerecht zu werden und den Klagen und Beschwerden einiger Kinoketten die Grundlage zu entziehen. Das alles soll in einem Gesamtpaket, in das auch die Diskussion über die Abgabenhöhe einbezogen wird, erledigt werden.“

promedia: Herr Neumann, Ihre Arbeit als Kulturstaatsminister wird inzwischen auch von vielen Feuilletonisten gelobt, die Ihren Amtsantritt anfangs skeptisch begleitet haben. Warum konnten Sie als Kulturstaatsminister nicht Ihre Fraktion überzeugen, für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu plädieren?
Neumann: Bei der Entscheidung hat sich wohl ein Argument durchgesetzt, das sich allerdings nicht gegen den Stellenwert der Kultur richtet: Eine Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen stand generell der Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung skeptisch gegenüber. Denn es wurde ja auch gefordert, den Sport und die Nachhaltigkeit als Staatsziele aufzunehmen.

Für mich allerdings hat die Kultur eine prinzipiellere Bedeutung, denn sie allein ist Grundlage unserer Identität, sie prägt unser Land und unsere Gesellschaft und hält sie zusammen.

Deshalb trete ich für die Aufnahme der Kultur ins Grundgesetz ein und gebe dieses Ziel auch nicht auf.

promedia: Hätte eine solche Grundgesetzänderung Ihre Arbeit erleichtert?
Neumann: Nein, ich habe auch ohne Staatszielbestimmung alles erreicht, was in der Koalitionsvereinbarung festgehalten wurde und was ich mir darüber hinaus vorgenommen hatte. Ich konnte in dieser Legislaturperiode den Kulturhaushalt um mehr als 10 Prozent erhöhen, hinzu kommen das Sonderinvestitionsprogramm in der Höhe von 400 Mio. Euro für den Erhalt von kulturellem Erbe und 100 Mio. Euro aus dem Konjunkturpaket II zur Erneuerung der kulturellen Infrastruktur. Dennoch hätte die Aufnahme der Kultur als Staatsziel im Grundgesetz eine positive Signalwirkung für die Kultur – insbesondere auch in der Fläche.

promedia: Sie haben damit Jahr für Jahr eine Erhöhung Ihres Budgets erreicht, nachdem es vorher reduziert worden war. Rechnen Sie damit, in den nächsten Jahren Abstriche verkraften zu müssen?
Neumann: Wir können derzeit natürlich nicht vorhersagen, wie die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen verlaufen und welche Auswirkungen dies auf den Bundeshaushalt haben wird. Sicherlich wird es in den nächsten Jahren angesichts der bestehenden Haushaltsbelastungen nicht einfach werden. Ich bin aber zuversichtlich und werde weiter für die Stärkung von Kultur kämpfen.

promedia: Wie groß sehen Sie die Gefahr, dass durch das neue Kostendämpfungsgesetz in den nächsten Jahren die Kommunen vor allem an der Kultur sparen?
Neumann: Es muss hier Überzeugungsarbeit geleistet werden, dass es gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten falsch wäre, in einem Bereich zu sparen, der für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die eigene Identität von hoher Bedeutung ist. Ich versuche in diesem Sinne meine Kollegen in den Ländern und Kommunen zu unterstützen und zu motivieren.

promedia: Sie haben sich in den vergangenen Jahren sehr stark für den deutschen Film engagiert. Konterkariert die Auseinandersetzung um das FFG jetzt nicht alle Ihre Bemühungen, weil ein wichtiges Kettenglied der Förderung gefährdet ist?

Neumann: Ich habe Filmförderung immer als eine Aufgabe für alle begriffen, die am deutschen Film beteiligt und interessiert sind. Dazu gehören nicht nur die staatlichen Stellen (Bund und Länder), sondern natürlich auch die Filmwirtschaft. Nur so ist auch das FFG entstanden – als ein Selbsthilfegesetz, das sich im Laufe der Jahre als wichtiges Instrument in unserer Förderlandschaft bewährt hat. Ich habe aber auch immer wieder betont, dass das System von dem Konsens der gesamten Branche lebt.

Deshalb haben wir ja die letzte Novellierung des FFG in unendlich vielen Gesprächen mit allen Beteiligten abgestimmt. Wenn nun von einer Zahlergruppe eingewandt wird, dass im Zeichen der Wirtschaftskrise die Belastung durch die Beiträge zum FFG zu groß sei, so werden wir darüber mit allen Zahlergruppen reden und möglicherweise eine neue Regelung im Konsens herbeiführen.

Die Filmwirtschaft selbst muss wissen, wie viel ihr der deutsche Film wert ist. Ich selbst verstehe mich da mehr als Moderator, aber gerade deshalb bin ich auch zuversichtlich.

promedia: Fühlen Sie sich von der Reaktion einiger Kinoketten aber dennoch nicht auch persönlich betroffen?

Neumann: Ich bin schon sehr lange in der Politik aktiv, und im Laufe dieser Zeit erlebt man Erfreuliches wie Enttäuschendes. Weil ich aber Politik nicht nur mit dem Kopf, sondern auch mit Herz betreibe, sind mir Emotionen nicht fremd. Jeder weiß, wie wichtig mir gerade das Wohl der Kinos ist – und damit meine ich das Wohl aller Kinos, der großen und der kleinen. Ich habe mich immer auch für die kleinen Kinos eingesetzt, und das wird auch in Zukunft so bleiben. Gleichwohl muss man Konflikte möglichst rational bearbeiten und dazu gehört, dass wir das tun, was nötig ist, um den Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts gerecht zu werden und den Klagen und Beschwerden einiger Kinoketten die Grundlage zu entziehen. Das alles soll in einem Gesamtpaket, in das auch die Diskussion über die Abgabenhöhe einbezogen wird, erledigt werden.

promedia: Wird es im nächsten Jahr eine „große Novellierung“ geben, mit wesentlichen Veränderungen?
Neumann: Ich habe bereits zum Ausdruck gebracht, dass das FFG auf einem Konsens aller Beteiligten beruht. Doch Konsens lässt sich häufig nur durch Kompromisse erreichen. Wir werden uns in der nächsten Legislaturperiode deshalb erneut um diese Kompromisse bemühen müssen. Dabei möchte ich nicht von vornherein Themengebiete ausschließen. Aber schwerpunktmäßig werden wir uns mit Höhe und Form der Abgaben befassen, wozu auch die gesetzliche Normierung der Beiträge der Fernsehveranstalter gehört.

promedia: Wie erpressbar ist die Filmwirtschaft durch die Forderungen der Kinos?
Neumann: Hier ist keiner erpressbar, denn bei allen geht es ja um die Zukunft der Kinos, und diese werden nicht den Ast absägen, auf dem sie sitzen. Die Kinos brauchen die deutschen Filme, nur mit amerikanischen Blockbustern würden sie Profil und Zuschauer verlieren. Sie prägen ihr Bild als eine Erlebnisstätte, die im Herzen unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Darauf kann niemand verzichten, der im Kulturbereich lebt. Das ist auch der Grund, warum ich mich als Kulturstaatsminister für eine Verständigung mit allen Kinos einsetze.

promedia: Wie realistisch sehen Sie die Chance, trotz der Auseinandersetzung um das FFG, schnell mit der Digitalisierung der Kinos zu beginnen?
Neumann: Je schneller die Beteiligten in der FFA zu einem Konsens kommen, desto schneller werden wir ein wirtschaftlich tragfähiges Modell der Digitalisierung umsetzen können. Die FFA ist ein wichtiger Partner bei allen denkbaren Modellen zur Digitalisierung der Kinos. Ich habe deshalb einen Vorschlag gemacht, der einen Digitalisierungsprozess innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren umfasst. Besonders wichtig ist mir dabei, dass alle Kinos einbezogen werden, die einen regulären Spielbetrieb haben. Einen Ausverkauf unserer Kinolandschaft kann und darf es nicht geben. Mein Modell basiert darauf, dass die FFA in den kommenden beiden Jahren etwa 30 Mio. Euro bereitstellen kann. Das geht aber nur, wenn alle Klagen zurückgenommen werden und die Filmtheater vorbehaltlos ihre Beiträge nach dem Gesetz entrichten. Grundsätzlich positive Signale dazu höre ich gerade vom HDF Kino.

Zusätzlich werde ich mich dafür einsetzen, dass auch Bund und Länder diesen Umstellungsprozess unterstützen. Nur auf diesem Wege werden wir gewährleisten können, dass alle Kinos berücksichtigt werden.

promedia: Warum soll die Digitalisierung der Kinos teilweise staatlich subventioniert werden, während andere Medien wie Zeitungen oder das Radio diesen komplizierten Prozess ohne Subventionen bewältigen müssen?
Neumann: Förderungen sind auf vielfältige Art und Weise denkbar, wie durch finanzielle Hilfen, aber auch durch die für eine Branche günstige Gestaltung von Rahmenbedingungen. Wenn ich mir andere Medienbereiche anschaue, so haben wir auch dort versucht, mindestens indirekt Hilfen zu geben. Es werden dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen z.B. durch den Beihilfekompromiss in Brüssel und dessen Umsetzung im Rundfunkstaatsvertrag, Angebote ermöglicht, die seiner besonderen Funktion als Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsmedium entsprechen. Kommerzielle Felder haben wir dagegen für die privatrechtlich tätigen Unternehmen eröffnet z.B. dadurch, dass wir die möglichen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Online-Bereich deutlich begrenzen.

promedia: Der Schutz der Urheberrechte begleitet Ihre Amtszeit von Anfang an. Man hat den Eindruck, dass sich trotz des 2. Korbes nicht viel zum Schutz der Urheber gebessert hat, im Vergleich auch zu neuen technischen Möglichkeiten. Wie bewerten Sie heute den Schutz des Urheberrechts in den digitalen Medien in Deutschland? Muss einem als Kreativer um seine berufliche Existenz nicht Angst und Bange werden?
Neumann: Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite immer pflichtschuldig betont wird, wie sehr unsere Gesellschaft von der Arbeit unserer kreativen Köpfe abhängt, und es andererseits hingenommen wird, wenn den Kreativen ein Teil ihrer wirtschaftlichen Grundlage vorenthalten wird. Diese Grundauffassung muss auch in der digitalen Welt gelten. Denn ohne eine angemessene Vergütung wird es irgendwann kein kreatives Schaffen, keine Kreativen mehr geben. Der sogenannte 2. Korb war hier ein sehr wichtiger Schritt, mit dem eindeutig klargestellt wurde, dass auch im Internet das Urheberrecht uneingeschränkt gilt. Mit dem sogenannten Durchsetzungsgesetz im Urheberrecht wurde ein Auskunftsanspruch gegen Dritte in das Urheberrechtsgesetz eingefügt, der die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzung auch im Internet erleichtert. Leider wird dieses durch andere gesetzliche Bestimmungen konterkariert. Im September gilt diese Regelung ein Jahr, eine gute Gelegenheit, um auszuwerten, was die Einführung dieses Anspruches in der Praxis gebracht hat. In jedem Fall müssen wir darüber hinaus den besonderen Gefährdungen, denen das Urheberrecht im Internet ausgesetzt ist, noch stärker entgegentreten.

promedia: Sie wollen die französischen Erfahrungen mit dem Antipirateriegesetz studieren. Planen Sie, sofern die CDU wieder die Regierung mit stellt, ein ähnliches Gesetz in Deutschland?
Neumann: Wie Sie wissen, hat der französische Verfassungsrat das jüngste französische Gesetz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet teilweise für unzulässig erklärt. Ich finde es jedoch wichtig, dass die französische Regierung am Ball bleibt und zügige Nachbesserungen des Gesetzes angekündigt hat. Mir war immer klar, dass das französische Modell nicht eins zu eins in Deutschland umzusetzen ist. Aber ich bin dafür, die Erfahrungen aus anderen Ländern in die Debatte einzubeziehen. Mir wäre es natürlich lieber, die Überlegungen in dieser Hinsicht würden in Deutschland schneller voranschreiten. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass nach der Bundestagswahl dieses Thema erneut aufgegriffen wird. Natürlich müssen wir dabei die berechtigten Interessen des Datenschutzes wahren. Aber ich halte es für meine Pflicht zu verdeutlichen, dass die Interessen der Kreativen auch berechtigte Interessen sind, die übrigens ebenso verfassungsrechtlich geschützt sind. Das wird manchmal in der Diskussion – bewusst oder unbewusst – ausgeblendet.

promedia: Müsste zu diesem Thema nicht die Zusammenarbeit in Europa intensiviert werden?
Neumann: Die jüngeren Änderungen im Urheberrecht, der 2. Korb und das Durchsetzungsgesetz, beruhen ja auf europäischen Richtlinien, die ihrerseits teilweise Ausprägungen von internationalen Abkommen sind. Hier sind die Weichen also schon durchaus auf europäischer Ebene gestellt worden. Genauso, wie wir uns auf nationaler Ebene immer wieder fragen müssen, ob die Bedürfnisse aller Beteiligten richtig ausgelotet sind, gilt dies zunehmend auch für die europäische Ebene. Für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften fehlt allerdings ein solcher europäischer Rahmen bisher, obwohl die Bundesregierung diesen schon vielfach bei der Europäischen Kommission angemahnt hat. Hier besteht schon seit langem Handlungsbedarf. Ich halte es für wichtig, dass die kommende Europäische Kommission dieses Thema zügig aufgreift.

promedia: Die Grünen fordern statt besserer Vergütung eine Kulturflatrate für das Internet. Könnten Sie sich damit anfreunden?
Neumann: Die Idee hört sich zunächst bestechend an, weil sie einen umfassenderen Zugang zur Kultur verspricht. Prinzipiell ist dies natürlich wünschenswert. Voraussetzung ist allerdings, dass die berechtigten Interessen der betreffenden Urheber gewahrt bleiben. Angesichts fortschreitender Digitalisierung und weitergehender Urheberrechtsverletzungen wird man möglicherweise tatsächlich neue Wege gehen müssen. Ich bezweifle allerdings, dass eine Kulturflatrate ein solcher Weg sein kann. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob angesichts eigener Geschäftsmodelle, an denen die Wirtschaft arbeitet, eine staatliche Regelung sinnvoll ist. So entwickeln sich z.B. im Musikbereich ja durchaus Geschäftsmodelle, die für die Zahlung einer bestimmten Summe eine unbegrenzte Zahl von Downloads ermöglichen. Es fällt schwer zu glauben, dass solche Modelle weiterhin Bestand haben könnten bei einer gesetzlichen Regelung, die generell die Vervielfältigung und Weitergabe von Werken im Internet gegen eine pauschale Gebühr zuließe. Ob die derzeit diskutierte Höhe der Pauschale von monatlich 5-10 Euro die berechtigten finanziellen Interessen der Kreativen insofern angemessen berücksichtigt, erscheint mir mehr als zweifelhaft. Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine solche Normierung europarechtlich zulässig wäre. Denn mit dem sogenannten Drei-Stufen-Test dürfen Beschränkungen die normale Verwertung des Werks nicht beeinträchtigen und die berechtigten Interessen des Rechtsinhabers nicht über Gebühr verletzen.

Des Weiteren darf man sich auch nicht der Illusion hingeben, eine Kulturflatrate sei ein „Allheilmittel“. Eine solche Pauschale kann sich immer nur auf Nutzungen beziehen, die keinen illegalen Hintergrund haben. Der Download z.B. illegal ins Netz gestellter Filme vor deren Erstaufführung oder der Download zu kommerziellen Zwecken wäre damit beispielsweise nicht abgedeckt. Für solche und ähnliche Fällen kann es niemals eine Pauschale geben. Schlussendlich erscheint mir in der jetzigen wirtschaftlichen Situation eine zusätzliche Abgabe der Bürgerinnen und Bürger weder ein geeignetes Ziel noch politisch durchsetzbar zu sein.

promedia: Sie hatten vor einigen Monaten erklärt, sie würden wieder das Amt des Kulturstaatsministers in der nächsten Regierung ausüben wollen. Stehen Sie noch zu dieser Äußerung?
Neumann: Ich habe mich in diesem Sinne bisher gar nicht geäußert, sondern nur erklärt, dass mir die Aufgabe des Staatsministers für Kultur und Medien viel Spaß und Freude macht.  (HH)

Aus: Promedia Nr. 8/2009, S. 4–6 – Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Promedia-Verlags.

Scroll