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Presseschau

Bundeskabinett beschließt FFG-Novelle

7. November 2012
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Der von Bernd Neumann vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes sei heute vom Bundeskabinett beschlossen worden, meldet Blickpunkt:Film. Die Filmabgabe sei auf zweieinhalb Jahre – statt bisher fünf – befristet worden. Die Sperrfrist für Video-on-Demand-Angebote sei nun mit der Sperrfrist für die DVD-Auswertung gleichgesetzt worden und könne künftig nach sechs Monaten nach der Erstaufführung im Kino beginnen. Überdies sehe das novellierte FFG vor, dass künftig von allen von der FFA geförderten Filmen auch eine barrierefreie Filmfassung mit Audiodeskription für sehbehinderte Menschen und Untertiteln für hörgeschädigte Menschen hergestellt wird: Bundeskabinett winkt neues FFG durch

In seiner Pressemitteilung erklärt Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Ohne unser umfangreiches Fördersystem hätten nur wenige deutsche Filme eine Chance, gegenüber der finanzstarken Konkurrenz durch US-amerikanische Filme zu bestehen. Die Filmförderung auf Bundes- und Länderebene ist daher unabdingbar, um die Strukturen der deutschen Filmwirtschaft zu verbessern und die Vielfalt der deutschen Filmlandschaft zu erhalten.“ Kulturstaatsminister Bernd Neumann: FFG-Novelle justiert Filmförderungssystem neu (frei zugänglich)

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