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Presseschau

Bundestag verabschiedet FFG-Novellierung

13. Juni 2013
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Rund eine Dreiviertelstunde vor Beginn der abschließenden Beratung im Bundestag zur FFG-Novellierung habe der BKM bereits die Erfolgsmeldung „Der Bundestag hat heute die Novellierung des Filmförderungsgesetzes beschlossen“ verbreitet, berichtet Blickpunkt:Film: „Wenn das kein Zeichen der Zuversicht war.“ Der Gesetzentwurf für das Filmförderungsgesetz der Jahre 2014 bis einschließlich 2016 habe den Bundestag ohne Gegenstimmen passiert. Zu den wesentliche Änderungen in der Novelle zählten die Ausweitung der Abgabepflicht auf Video-on-Demand-Anbieter mit Sitz im Ausland, die Flexibilisierung der Sperrfristen, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit und die Aufnahme der Digitalisierung des Filmerbes in den Aufgabenkatalog der FFA. Die Laufzeit des Gesetzes werde diesmal nur drei statt wie bisher fünf Jahre betragen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann habe im Plenum auch Bilanz der bisherigen Filmpolitik unter der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel gezogen. Zu den erfolgreichsten Kapiteln der Kulturpolitik in dieser Zeit gehöre nach seiner Ansicht die Filmförderung und das Förderprogramm zur Digitalisierung der Kinos, eine wichtige Rolle habe natürlich auch der unter Neumann ins Leben gerufene DFFF gespielt: UPDATE: FFG-Novelle ohne Gegenstimmen verabschiedet

Zur Pressemitteilung auf den Seiten der Bundesregierung: Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Filmförderung gehört zu den erfolgreichsten Kapiteln der Kulturpolitik (frei zugänglich)

In seiner Rede sagte Kulturstaatsmininister Bernd Neumann, jedes FFG sei immer mit großer Einmütigkeit beschlossen worden, es habe immer so gut wie keine Gegenstimmen gegeben und einen prinzipiell fraktionsübergreifenden Konsens: „Und das tut dem deutschen Film und der Filmwirtschaft gut!“: Rede von Kulturstaatsministers Bernd Neumann im Deutschen Bundestag zur Filmpolitik (frei zugänglich)

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