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Presseschau

Bundesverfassungsgericht: Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß

28. Januar 2014
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Die große Zuversicht von Politik und Branche im Vorfeld der Urteilsverkündung zur Verfassungsbeschwerde von UCI in Sachen Filmförderungsgesetz sei begründet gewesen, berichtet Blickpunkt:Film: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle habe die Verfassungsbeschwerde von UCI zurückgewiesen und das Filmförderungsgesetz für verfassungsgemäß erklärt. Insbesondere habe das Gericht durch das vom Bund erlassene Gesetz keinen unerlaubten Eingriff in die Kulturhoheit der Länder gesehen, die Förderung sei ausreichend wirtschaftlich geprägt, auch die Notifizierung bei der EU als Kulturförderung stehe dem nicht entgegen: Karlsruhe urteilt: FFG ist verfassungsgemäß

Kulturstaatsministerin Monika Grütters habe das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Filmabgabe nach dem FFG begrüßt, berichtet Filmecho/Filmwoche und zitiert die Kulturstaatsministerin:
„Damit ist einer der Grundpfeiler der deutschen Filmförderung in seinem Bestand gesichert“ BKM begrüßt BVerfG-Urteil

Zur Pressemitteilung auf den Seiten der Bundesregierung: Kulturstaatsministerin Monika Grütters: Bundesverfassungsgerichts-Urteil bestätigt Filmförderung des Bundes uneingeschränkt (frei zugänglich).

In einer Pressemitteilung der Produzentenallianz nennt Alexander Thies das Urteil klug und sachgerecht: „Unser besonderer Dank geht heute an das BKM, das das FFG sehr klug gegen die rechtlichen Anfeindungen abgesichert hat, vor allem aber auch an alle Mitarbeiter der FFA, die sich durch die Klagen ausgelöste Unsicherheit nicht haben beirren lassen und sich all die Jahre ohne Einschränkung für den deutschen Kinofilm eingesetzt haben“: Bundesverfassungsgericht bestätigt Filmförderungsgesetz: „Kluges und sachgerechtes Urteil“ (frei zugänglich)

Die United Cinemas International Multiplex GmbH (UCI) sowie drei Schwestergesellschaften hatten mit ihrer Verfassungsbeschwerde versucht, sich gegen die Pflichtabgaben an die Filmförderungsanstalt (FFA) zu wehren, berichtet Spiegel online. Die großen Kinobetreiber sähen das Recht auf Berufsfreiheit und den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil sie überwiegend ausländische Produktionen, vor allem aus den USA, zeigten und nicht wüssten, warum sie den deutschen Film fördern sollten. Die Kläger hätten weiter argumentiert, dass die Filmförderung nicht unter die Wirtschafts- sondern unter die Kulturförderung falle und somit Ländersache sei. Das wesentliche Argument der Kläger hätten die Richter im Urteil gekontert: Im Jahr 2004, dem Ausgangspunkt des Streits, habe der Marktanteil deutscher Filme bei 23,8 Prozent gelegen. Deutlicher als durch diese Zahl könne die Kinowirtschaft ihr Interesse an deutschen Filmen nicht bekunden:  Bundesverfassungsgericht: Klage gegen Filmförderung gescheitert (frei zugänglich)
 
„Kinobetreiber müssen die Produktion deutscher Spielfilme weiterhin mit einer Zwangsabgabe von bis zu drei Prozent ihres Nettoumsatzes fördern“, heißt es im Handelsblatt: Kinoketten müssen für Filmförderung zahlen (frei zugänglich)

Auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts (frei zugänglich):
Pressemitteilung: Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz ist verfassungsgemäß
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014

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