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Presseschau

Bundesverwaltungsgericht: Filmabgabe verfassungswidrig

26. Februar 2009
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Nach der mündlichen Verhandlung von neun von Filmtheaterbetreibern angestrengten Verfahren habe das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Erhebung der Filmabgabe in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt, meldet Blickpunkt:Film. Die Kläger seien gegen die im Filmförderungsgesetz (FFG) verankerte Praxis vorgegangen, dass die FFA zur Finanzierung ihrer Tätigkeit einerseits die Kinobetreiber sowie die Unternehmen der Videowirtschaft durch Bescheid zur Filmabgabe heranzieht, dass jedoch andererseits mit den öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehbetreibern auf Basis einer im FFG vorgesehenen Ermächtigung Verträge geschlossen werden, in denen diese sich zur Leistung von weiteren Finanzmitteln verpflichten. Mit Verweis auf den in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschriebenen Grundsatz der Abgabengerechtigkeit habe das BVerwG jetzt entschieden, dass diese Praxis verfassungswidrig ist. Nach seiner Entscheidung habe das BVerwG das Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen, das nun über die Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabenerhebung entscheiden werde: BVerwG: Filmabgabe in bisheriger Form ist verfassungswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht teilt mit, es gehe davon aus, dass es gerechtfertigt ist, „sowohl die Kinobetreiber und die Unternehmen der Videowirtschaft als auch die Fernsehveranstalter an den Kosten der Filmförderung zu beteiligen.“ Der „verfassungsrechtliche Grundsatz der Abgabengerechtigkeit“ verlange allerdings, dass „grundsätzlich alle Angehörigen der Gruppe nach einem vorteilsgerechten Maßstab zur Leistung der Abgabe herangezogen werden“. Dies sei nicht hinreichend gewährleistet, wenn hier die Fernsehveranstalter ihren Kostenbeitrag und dessen Höhe frei aushandeln können. Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: Filmabgabe in bisheriger Form verfassungswidrig (frei zugänglich).

Die Kinobetreiber machten „das ganz große Fass auf“, schreibt Christiane Peitz im Tagesspiegel. Sie klagten nicht nur auf „Abgabegerechtigkeit“, sie sagten zweitens, dass Kino Kultur ist, folglich Ländersache und vom Bund qua Gesetz gar nicht zu regeln. Drittens sei ihrer Meinung nach die Sonderabgabe generell nicht verfassungsgemäß: Filmfördergesetz: Zahlen bitte! (frei zugänglich)

Das Bundesverwaltungsgericht hege Zweifel an der Eindeutigkeit und Rechtmäßigkeit des Filmförderungsgesetzes, heißt es in der Welt. Dieses beruhe beispielsweise bei der Gewährung von Förderungen auf der Annahme, dass es einen Zusammenhang gebe zwischen der Qualität eines Films und seinem Erfolg beim Publikum, habe der Vorsitzende Richter gesagt und diese annahme zumindest „etwas idealistisch“ gefunden: Gericht zweifelt an Filmförderungsgesetz (frei zugänglich)

Dem deutschen Film gehe es derzeit ausgesprochen gut, schreibt Anke Westphal in der Berliner Zeitung. 27 Prozent Marktanteil habe er sich erobert, was die FFA mit der besseren Qualität und dem vielfältigeren Angebot erkläre, was wiederum auch eine Folge ihrer Filmförderung sei. Da sei gewiss etwas dran; manches könnte nicht entstehen ohne die FFA-Mittel. „Gut, dass es die gibt“, finder Westphal, ohne sie könnte man wohl kaum von einer nennenswerten deutschen Filmproduktion sprechen: Der deutsche Patient (frei zugänglich)

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