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Presseschau

Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird eingeschränkt. Ein Beitrag der Juristin Sabine Hadamik

14. Februar 2019
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Zum Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag vom 18. Juli 2018 Stellung genommen. Die Juristin Sabine Hadamik wirft vor dem Hintergrund dieses Urteils einen kritischen Blick auf den 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem die Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Sender neu geregelt werden sollen. Sie kommt zu dem Schluss, dass durch die Vorgabe, dass der Schwerpunkt bei den Angeboten auf Bewegtbild oder Ton zu setzen sei, der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eingeschränkt wird. Hadamik war von 1987 bis 1999 stellvertretende Direktorin und Justiziarin der Landesanstalt für Rundfunk (heute Landesanstalt für Medien) Nordrhein-Westfalen. Ihr Beitrag basiert auf einem Vortrag, den sie am 27. November vor dem Initiativkreis Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk in Köln hielt (epd 51-52/18). Sie finden den Beitrag online frei zugänglich hier: Zur Neuregelung der Telemedienangebote von ARD und ZDF

(frei zugänglich/ epd medien)

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