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Presseschau

Der Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverfassungsgericht in der Presse

16. Mai 2018
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Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in Karlsruhe heute und morgen mit dem Rundfunkbeitrag sowie mit der Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen. Kläger wollen den Beitrag kippen und sie bestreiten seine Zulässigkeit: Es würde sich um eine versteckte Steuer handeln und es sei ungerecht, dass der Betrag pro Wohnung erhoben werde. Es werde von den meisten nicht erwartet, dass der Rundfunkbeitrag selbst für verfassungswidrig erklärt wird, es könnte aber sein, dass für seine Erhebung des Betrags Grenzen beschlossen werden, so einige Beobachter. Zu diesen Themen gibt es aktuell recht viel Berichterstattung, aus denen wir auf einzelne verweisen:

Hamburger Abendblatt: Vorinstanzen „Bisher halten die Gerichte ihn für zulässig.“
„Der Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig. So haben bislang zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte entschieden sowie die Verfassungsgerichtshöfe in Bayern und Rheinland Pfalz. Auch das Bundesverwaltungsgericht erklärte den Rundfunkbeitrag mehrfach für verfassungsgemäß und wies im Dezember 2016 etwa Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto ab.“
Bundesgericht verhandelt zum Rundfunkbeitrag

Handelsblatt: „Auch der Inhalt der öffentlich finanzierten Programme sollte hinterfragt werden – und zwar von Menschen, die keine Pfründe verteidigen müssen.“ –
kommentiert Catrin Bialek kommentiert im Handelsblatt. Sie fordert: Schluss mit teuren Shows: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss seinen Mehrwert beweisen. Dann gäbe es auch weniger Streit über den Rundfunkbeitrag. Bialek weiter: „Die Programme sollten gründlich entschlackt und befreit werden von teuren Fernsehshows, Serien und Sportübertragungen.“
Entschlackt ARD und ZDF!
(frei zugänglich)


Der Tagesspiegel:
Joachim Huber schreibt: „Gleichwohl dürfte das Bundesverfassungsgericht die vier Klagen mit Blick auf Leipzig nicht einfach abschmettern. Die Verfassungshüter haben für die mündliche Verhandlung zwei Tage angesetzt. Für Beobachter ein Zeichen dafür, dass sie an das Thema inhaltlich "ran wollen" und weitere Pflöcke zu ihrer Rundfunk-Rechtsprechung einschlagen werden.“
Huber verweist auf eine weitere Ebene dazu, denn beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ist unter dem Aktenzeichen C-492/17 eine Anfrage des Landgerichts Tübingen anhängig. Bei diesem Rechtsverfahren geht es darum, ob es sich bei der Gebühr womöglich um eine Subvention für ARD und ZDF handelt. Wenn dem so wäre, dann müsste dafür eine Genehmigung der EU-Kommission vorliegen.
Der ganze Artikel: Rundfunkbeitrag: Zwangsabgabe? Ungerecht? Staatseinfluss?

(frei zugänglich)

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