Das Landgericht Tübingen hätte, so berichtet heise.de, beim EuGH mehrere Fragen zum deutschen Rundfunkbeitrag vorgelegt. Darin ginge es unter anderem darum, ob der Rundfunkbeitrag "europarechtlich gesehen eine "Beihilfe" – also eine Subvention" sei. Der Bezug hier problematisiere die Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet. Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt
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