Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien habe die bislang gültige Richtlinie des Deutschen Filmförderfonds in wenigen Teilbereichen modifiziert und aufgrund der Genehmigung der EU-Kommission vom 23. Dezember 2009 mit Wirkung zum 1. Januar 2010 neu in Kraft gesetzt, teilt die FFA mit. Die Änderungen beträfen im Wesentlichen neue Bestimmungen bei der Anerkennung von Drehbuchgagen, Archivmaterial bei Dokumentarfilmen und Auslandsdrehtagen sowie bei den Herstellungskosten von Animationsfilmen und in der Verleihreferenz: Richtlinienänderung für Deutschen Filmförderfonds in Kraft getreten (frei zugänglich)
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