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Presseschau

Diskussion um den Rundfunkbeitrag: Kritische Betrachtungen in der Presse

15. Januar 2019
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Faktencheck auf zeit.de (8.1.2019)

Auf Grundlage einer dpa-Meldung widmeten sich in der vergangenen Woche verschiedene Blätter, darunter auch Die Zeit, einem „Faktencheck“ rund um die Frage, ob die Kritik am Rundfunkbeitrag berechtigt sei. So heißt es: „Richtig ist, dass es sich im Grundsatz zwar um eine verordnete Abgabe handelt. Falsch aber ist, dass damit in Deutschland ein ‚Staatsfunk‘ finanziert wird. […] In Deutschland herrscht Rundfunkfreiheit. Das heißt: Alle Fernseh- und Radiosender haben wegen der grundgesetzlich garantierten Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit ein Recht dazu, ihre Programme eigenständig zu bestimmen und Inhalte selbst zu wählen.“ Über den Rundfunkbeitrag wird konkret argumentiert: „Verwaltung und Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen sind gesetzlich abgesichert. Der Rundfunkbeitrag ist dabei sogar ein Zeichen der Staatsferne. Er soll gerade sicherstellen, dass die Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden.“ Außerdem gelte in anderen Ländern „ein ähnliches öffentlich-rechtliches System wie in Deutschland.“ Faktencheck: Ist die Kritik am Rundfunkbeitrag berechtigt?

Freytags-Frage über „Zwangsgebühren“ in der Wirtschaftswoche (11.1.2019)

„Die öffentlich-rechtlichen Sender reagieren unangemessen auf berechtigte Kritik“, schreibt Andreas Freytag in seiner Kolumne in der Wirtschaftswoche. Es sei „unübersehbar, dass der intellektuelle Anspruch des ÖR in den vergangenen Jahrzehnten eher ab- als zugenommen hat. […] Es gab bis in die 1990er Jahre auch das erklärte Ziel, anspruchsvolle Filme und sachlich überzeugende Berichterstattung anzubieten. Richtershows und Seifenopern auf ARD und ZDF gibt es erst seit dem Auftauchen der privaten Sender“ Sind Zwangsgebühren für öffentliche Sender gerechtfertigt?

Nicola Beer (FDP) und Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) in Gastbeiträgen im Handelsblatt (3.1.2019 und 12.1.2019)

Nicola Beer kritisiert in ihrem Beitrag, dass eine „Diskussion über Inhalte“ ebenso „an der verfassungsrechtlichen Programmfreiheit“ scheitern würde wie „eine Strukturreform an der Selbstverwaltung der Rundfunkanstalten“. Insgesamt seien „die Forderungen maßlos, zielen nur auf Einnahme, eben nicht auf Nachhaltigkeit und Qualität. […] Das Angebot entfernt sich offenbar weiter von Bedürfnissen der Bevölkerung an Information und Unterhaltung weg.“ Sie fordert „eine Verringerung der Senderzahl“. Man brauche „eine Strukturreform, die den Namen auch verdient und eine Neudefinition des Auftrags, der die Elemente Information und Bildung wieder in den Mittelpunkt stellt.“ Ohne Reformen werden ARD und ZDF nicht überleben

Diese Kritik greift Tabea Rößner ihrerseits in einem Beitrag auf und bezeichnet den „Neuigkeitswert ihrer Feststellungen“ als „durchaus beschränkt“. Es gelte vielmehr, „zu erfassen, wie unter publizistischen Gesichtspunkten der Auftrag der Rundfunkanstalten an die veränderten Bedingungen der Mediengesellschaft anzupassen ist.“ Über die komplette Abschaffung des Rundfunkbeitrages schreibt sie: „Wir sollten dieses Spiel mit dem Feuer aber erst gar nicht anfangen – es kann allzu schnell schief gehen und wesentliche Errungenschaften zunichte machen.“ Sie schlage „die Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission vor, die der Länderrundfunkkommission – auf Basis einer breiten gesellschaftlichen Diskussion – Vorschläge für die zeitgemäße Fortentwicklung des Auftrags der Rundfunkanstalten unterbreiten soll.“ Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seine Finanzierung ist unabdingbar

(alle frei zugänglich)

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