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Presseschau

Dr. Christoph Palmer: PRODUZENTEN VERMISSEN REGELUNGEN FÜR KREATIVE / Debatte

9. Juli 2018
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Bei einer aktuellen Debatte über den Telemedienauftrag auf meinungsbarometer.info, äußert sich Dr. Christoph Palmer, Geschäftsführer der Produzentenallianz, dass er ausdrücklich bedaure "dass die Länder die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages nicht zum Anlass genommen haben, Regelungen zu treffen, um Produzenten und Kreative umfassend für die Entwertung des Filmschaffens durch die langen Verweilzeiten zu kompensieren." Doch er habe noch Hoffnung.
Seinen Debattenbeitrag sowie weitere Diskussionsbeiträge u.a. von

Claus Grewening, Bereichsleiter Medienpolitik der Mediengruppe RTL:
„Es besteht kein Grund, reine Lizenzproduktionen aus der EU künftig online bereit zu stellen und damit erheblich in den Lizenzmarkt einzugreifen.“ Grewening weiter „Stattdessen werden durch Beitragsgelder die großen amerikanischen Plattformen mittelbar mit Inhalten subventioniert. Das kann kein Ziel der Politik sein."
"Der Erhalt der 7-Tage-Frist als Zeichen für die Abgrenzung zu einer kommerziellen Verwertung wäre nach wie vor sinnvoll gewesen – auch um zu verdeutlichen, dass ein einmal erstellter Inhalt eben nicht ‘für immer bezahlt’ ist, wenn Kreative an der Auswertung beteiligt werden. Hier entstehen Lizenzkosten, für die der Beitragszahler einstehen muss. Die Filmwirtschaft hat sich dazu unmissverständlich positioniert".
Dr. Thomas Bellut, Indendant des ZDF
„Wir haben unser Onlineangebot deshalb immer stärker auf unsere Videoplattform, die ZDFmediathek, und ein kompaktes Nachrichtenangebot, die heute.de, konzentriert. … Jüngere Menschen informieren sich heute überwiegend im Netz. Deshalb ist es wichtig, dass wir dort passende, neue Formen für journalistische Angebote ausprobieren und anbieten dürfen – zum Beispiel vor Wahlen. Sonst können wir unseren Auftrag für die Gesellschaft mittelfristig nicht mehr erfüllen."
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt:
„Die Rundfunkanstalten durften auch bisher Sendungen ihrer Programme länger als sieben Tage in den Telemedienangeboten zum Abruf bereithalten, sofern dies in den Telemedienkonzepten geregelt war. Davon haben die Rundfunkanstalten umfangreich Gebrauch gemacht, denn sonst gäbe es derzeit gar keine einigermaßen attraktiven öffentlich-rechtlichen Mediatheken." Nun bliebe es trotz Streichung der 7-Tage-Regelung dabei, "dass die Verweildauern der Sendungen und anderer Inhalte auf Abruf in den Telemedienkonzepten festgelegt werden müssen. Die Rundfunkanstalten könnten die Inhalte zukünftig daher so lange anbieten, wie sie die dafür notwendigen Nutzungsrechte von den Produzenten oder anderen Rechteinhabern vertraglich erworben haben. Das Urheberrecht bleibt für die Verweildauern also auch in Zukunft maßgeblich." (Auszüge)
Die gesamte Debatte findet sich online hier: PRODUZENTEN VERMISSEN REGELUNGEN FÜR KREATIVE

(paid)

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