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Presseschau

Einigung im Rechte-Streit zwischen Produzenten und Sendern

28. November 2008
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Die Presseerklärung der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen im Wortlaut:

Verhandlungen über Video-on-Demand-Rechte bei FFA-geförderten Spielfilmen abgeschlossen

Als erste Etappe bei der Modernisierung der Terms of Trade haben die Produzenten mit ARD und ZDF sowie mit den im VPRT zusammengeschlossenen großen Free-TV-Sendern ein Stufensystem über Nutzung und Vergütung der Video-on-Demand-Rechte bei FFA-geförderten Spielfilmen vereinbart.

Die Vereinbarungen, die Teil der von der Filmförderungsanstalt (FFA) mit beiden Sendergruppen abzu­schlie­ßen­den neuen Gemeinschaftsabkommen werden sollen, sehen vor, dass die Produzenten die Chancen, die der im Entstehen begriffene Pay-VoD-Markt bietet, künftig nutzen werden können. Die Sender erhalten mit den Free-TV-Rech­ten lediglich die Free-Video-on-Demand (VoD)-Rechte für sieben Tage nach Erstausstrahlung. ARD und ZDF können die Programme außerdem während der Lizenzzeit nach redaktionellen Ange­bots­kon­zepten maximal drei Mal und nur auf eine Dauer von vier Wochen pro Nutzung in ihre Mediatheken einstellen. Eine längere redaktionelle Nutzungsbefugnis muss in einem individuellen Vertrag geregelt werden. Pay-VoD Rechte erhalten die Sender grundsätzlich nur nicht-exklusiv und auch nur dann, wenn sie sich mit substantiellen Beträgen an der Finanzierung der Filme beteiligen.

Die TV-Sender verpflichten sich zu einem Geo-Blocking ihrer Internet-Verwertung zumindest außerhalb des deutsch­sprachigen Europa. Umgekehrt muss bei einer Lizenzvergabe ins Ausland durch den Produzenten ein Geoblocking für die deutsche Sprachfassung sichergestellt werden. Sonderregelungen gelten beim Erwerb von Arte-Rechten.

Der Rechtserwerb und die Vergütung einer Verwertung, die über die vereinbarte Free-VoD-Nutzung hinaus geht, wie z.B. bei Pay-VoD-Rechten, wurde mit den öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern in un­ter­schied­lichen Stufenssystemen geregelt, die sich bei ARD und ZDF nach ihrem Anteil am deutschen Finanzierungsanteil der Produktion richten. In ähnlicher Weise ist auch mit VPRT-Sendern ein Stufenmodell vereinbart worden, das sich hier vorrangig an der absoluten Höhe des Finanzierungsanteils des Senders orientiert.

Electronic-Sell-Through- sowie Download-to-Own-Rechte verbleiben grundsätzlich beim Produzenten. Ein Erwerb ist nur bei gesonderter Vereinbarung und nur gegen Zahlung einer marktüblichen Vergütung zulässig. Die Sender können auch weitere Rechte nur durch gesonderte Verträge erwerben, deren Abschluss nicht zur Bedingung des Free-TV-Lizenzvertrages gemacht werden darf.

Bei diesen Regelungen handelt es sich um Mindestbedingungen, die insbesondere für die Sender bindend sind. Sie schließen nicht aus, dass von Fall zu Fall durch die Produzenten auch bessere Bedingungen verhandelt werden können.

„Mit dieser Vereinbarung haben Sender und Produzenten bewiesen, dass es möglich ist, auch bei diver­gie­renden Interessen einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss zu finden“, so Uli Aselmann, Vorstandsvorsitzender der Sektion Kino der Produzentenallianz. „Die Entwicklung der digitalen Medienwelt stellt sowohl für Sender wie auch für Produzenten völlig neue Herausforderungen dar, die auch neue Wege der Zusam­menarbeit und des Interessensausgleich erfordern.“

„Für die Produzenten ist eine Vergütung für die digitale Verwertung ihrer Rechte unabdingbar, um ihre Filmprojekte  zu refinanzieren, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und um so weiterhin attraktive Spielfilme „Made in Germany“ produzieren zu können“, betont Aselmann die Bedeutung der Vereinbarung mit den Sendern.

„Der nächste Schritt wird sein, die Terms of Trade auch bei nicht-geförderten Produktionen den Gegebenheiten anzupassen“, sagt Dr. Christoph Palmer, Vorsitzender der Produzentenallianz-Geschäftsführung, „aber zunächst freue ich mich, dass wir diese erste Etappe geschafft haben“.

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