Mit einem Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung bei Kinofilmen sollen künftig die Beteiligungsansprüche von Filmurhebern und ausübenden Künstlern aus § 32a I UrhG auf Erlösbeteiligung und den darüber hinausgehenden Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung geregelt werden, meldet Blickpunkt:Film. Das Dokument sei von Vertretern der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, des BFFS und ver.di unterzeichnet worden. Vertragliche Regelung zur Erlösbeteiligung (frei zugänglich)
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