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Presseschau

EU-Kommission: Netflix & Co. müssen FFG-Filmabgabe zahlen

5. September 2016
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Die Europäische Kommission habe entschieden, dass auch Streaminganbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz herangezogen werden können, schreibt Marcel Pohlig bei DWDL.de: „Die Produzentenallianz freut’s“. Damit habe sich die EU-Kommission zum Abschluss eines langjährigen Verfahrens einer Argumentation der Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Gütters, angeschlossen. Für Gütters sei dies „ein großer Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft und von wegweisender Bedeutung für die die zukünftige Finanzierung der deutschen Filmförderung“, nachdem DVD- und BluRay-Umsätze zurückgingen und Video on Demand boome. Die großen VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland dominierten auch den deutschen Markt und profitierten von der deutschen Filmförderung und dem nach dem FFG geförderten Filmen, so Grütters weiter: „Deshalb müssen sie sich – genau wie alle anderen Verwerter und Nutznießer von FFG-geförderten Filmen – getreu dem Solidargedanken des Filmförderungsgesetzes an der deutschen Filmförderung beteiligen." Die Entscheidung werde auch von der Produzentenallianz begrüßt: „Die praktische Auswirkung der Entscheidung wird überdies eine hoffentlich nicht unerhebliche Aufstockung der Mittel sein, mit der die Filmförderungsanstalt den deutschen Film fördert. Hier wird es auf die konkrete Umsetzung ankommen, schließlich sind Netflix, Amazon Prime Video & Co. nicht gerade dafür bekannt, Details ihrer Geschäfte offenzulegen: Brüssel: Netflix und Co. müssen Filmabgabe zahlen (frei zugänglich)

Die Produzentenallianz habe die Entscheidung als „ersten und wichtigsten Schritt“ gelobt, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht: EU-Kommission: Streaminganbieter mit Sitz im Ausland müssen Filmabgabe zahlen (frei zugänglich)

Zur Pressemitteilung der Staatsministerin für Kultur und Medien auf den Seiten der Bundesregierung: Keine Abgabeoasen – Erfolg in Brüssel für die deutsche Filmwirtschaft (frei zugänglich)

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