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Presseschau

EU-Verleihförderung: Änderung der Richtlinien von selektiver und automatischer Förderung

8. Januar 2019
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In einem Artikel der aktuellen Filmecho/Filmwoche widmet sich Bernd Jetschin ausführlich einigen Neuerungen in den Richtlinien der Verleihförderung des Creative-Europe-Media-Programms. Die gravierendste Änderung betreffe die selektive Verleihförderung, in welcher dem Weltvertrieb nun eine zentrale Verantwortung übertragen würde. „Der Weltvertrieb, der bisher auch schon koordinierende Aufgaben übernommen hat und die Anträge der einzelnen Verleiher gebündelt an die entsprechende Stelle in der Kommission weiterreichte, fungiert nun nicht mehr lediglich als Mediator und Koordinator, sondern er stellt den Antrag, muss die Marketingkonzepte koordinieren und bei Bewilligung der Förderung für den jeweiligen Film, der herausgebracht werden soll, die Gelder auf die nationalen Verleiher verteilen.“ Zudem sei der Höchstbetrag auf 150.000 Euro und maximal 50 Prozent der P&A-Kosten angehoben worden.

Nach Einschätzung von Akteuren aus der Branche seien kleinere Produktionen zudem zukünftig mit höheren Förderbarrieren konfrontiert. So sei das 25-prozentige Förderkontingent für Filme mit einem Budget unter 3 Millionen Euro gestrichen und in der automatischen Verleihförderung „[…] die Schwelle für die Antragsstellung für deutsche Verleiher auf 30 000 Euro angehoben […]“ worden. Ziel der Reform sei es, „[…] den Verwaltungsaufwand zu senken […].“ Jedoch verstehe die Kommission „[…] seine Verleihförderung als stetigen work in progress.“

(nur print, Filmecho/Filmwoche, Ausgabe 1 vom 5.1.2019, S.8f)

 

Leitlinien der Verleih-Förderung von Creative Europe Media frei abrufbar hier

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