Skip to content
Presseschau

FFA-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts „Damoklesschwert“

5. März 2009
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Unter Eingeweihten sei seit langem bekannt gewesen, dass die Filmförderung des Bundes rechtlich auf wackligen Füßen steht, schreibt Andreas Kilb in der Frankfurter Allgemeinen. Der Chef der Filmförderungsanstalt (FFA) habe vor Jahren von einem „Damoklesschwert“ gesprochen, das über seinem Kopf hänge und damit die nun schon einige Jahre anhängige Klage mehrerer Kinobetreiber gegen die sogenannte Filmtheaterabgabe gemeint.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe den Kinobesitzern vergangene Woche sowohl recht als auch unrecht gegeben, indem es die Klage im Prinzip zurückgewiesen und die Förderpraxis der FFA für verfassungsgemäß erklärt hat. Andererseits habe es die Verfassungswidrigkeit des geltenden Filmförderungsgesetzes festgestellt, weil es für die Abgaben der Kinos und Videotheken Prozentsätze vorschreibe, nicht aber für die der Fernsehanstalten. Jetzt ist die Sache an das Bundesverfassungsgericht überwiesen worden, und von dessen Entscheidung hänge das Schicksal der deutschen Filmförderung ab, schreibt Kilb weiter: „Die Folgen des Urteils werden wir alle zu spüren bekommen: im Kino. Und nicht nur im Kino“ Das Schwert des Damokles (FAZ, 05.03.2009, Nr. 54, Seite 35 – Feuilleton)

Scroll