Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Dezember werde das neue Filmförderungsgesetzes (FFG) zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, teilt die Filmförderungsanstalt (FFA) mit. Mit dem neuen Gesetz werden sich eine Reihe von Änderungen ergeben, die u. a. die Sperrfristenregelungen, die Referenzfilm- und Referenzabsatzförderung sowie die FFA-Kurzfilmförderung betreffen: Das neue Filmförderungsgesetz: Übergangsregelungen bei den Sperrfristen, in der Kurzfilmförderung und bei der Referenzförderung (frei zugänglich)
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