Das Landgericht München I habe die Klage des Formatentwicklers Marcel Juegel gegen das Deutsche Sportfernsehen (DSF) und Beiersdorf abgewiesen, meldet Werben & Verkaufen. Die Kammer habe das vorliegende TV-Castingkonzept nicht als schützenswert angesehen. Juegels Anwalt wolle nun beim Oberlandesgericht Berufung einlegen: Gericht weist Formatschutzklage ab (frei zugänglich)
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