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Presseschau

Gesetzentwurf zum Urheberrecht bedroht den Mittelstand

9. Dezember 2015
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    Die Reform des Urheberrechts bedrohe den Mittelstand, schreiben Konstantin Wegner und Martin Diesbach in der Frankfurter Allgemeinen. Nach dem Gesetzentwurf zur „verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ solle zum Beispiel jeder Urheber und ausübende Künstler Anspruch auf eine Auskunft über den Umfang der Werknutzung und die hieraus gezogenen Erträge und Vorteile haben. Das sei in allen Fällen, in denen Beteiligungshonorare gezahlt werden, ohnehin der Fall. Bei komplexen Werken wie etwa Filmproduktionen mit teilweise 50 und mehr Urhebern und ausübenden Künstlern, würden dagegen etliche Mitwirkende, die nicht zu den wesentlichen Gewerken gehören, pauschal vergütet. Müsste die Produktionsfirma künftig auf Verlangen allen Beteiligten eine Auskunft erteilen, wäre dies gerade für mittelständische Produktionsgesellschaften ein existenzbedrohender Aufwand, zumal die Auskunft von jedem Berechtigten einmal jährlich verlangt werden könne. Schließlich sei nicht nur der Produzent als Vertragspartner auskunftspflichtig, sondern auch jeder weitere in der Verwertungskette, also auch Filmverleiher, Fernsehsender oder DVD-Verwerter. Damit vervielfache sich der Aufwand; auch bei Produktionen, bei denen die Urheber und Leistungsschutzberechtigten wegen des geringen Erfolgs nie mit Zusatzzahlungen rechnen können: „Zu hoffen bleibt daher, dass der Entwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch einem Realitäts-Check unterzogen wird“ – Ein Bürokratiemonster (FAZ, 9.12.2015, S. 16 – Wirtschaft)

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