Skip to content
Presseschau

Gutachten: Rechnungshöfe dürfen Finanzen von Öffentlich-Rechtlichen durchleuchten

26. Juni 2015
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

ARD und ZDF müssen den Rechnungshöfen gestatten, ihre Finanzen komplett zu durchleuchten, schreibt Jens Twiehaus bei turi2. Das habe ein Gutachten aus dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages festgestellt, das auch für private Töchter wie etwa die WDR Mediagroup gelte, die zuletzt durch die üppige Abfindung für Thomas Gottschalk aufgefallen sei. FAZ-Redakteur Michael Hanfeld liste auf, bei welchen Rechnungshof-Prüfungen zuletzt richtig unangenehme Details ans Licht kamen: ARD und ZDF müssen Rechnungshöfen Einsicht gewähren (frei zugänglich)

Den öffentlich-rechtlichen Sendern missfalle, dass die Rechnungshöfe auf ihre Kosten schauen, schreibt Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen. Ein Gutachten aus dem Bundestag sage jetzt: „Es muss aber sein.“ An Beispielen für Verschwendung herrsche kein Mangel. Vor ungefähr zehn Jahren habe ein Referatsleiter des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz einmal einen sehr lustigen Bericht geschrieben und ins Internet gestellt: „Planung und Abwicklung von Rundfunkprüfungen“ laute der Titel des Stücks, in dem Hans-Peter Rottmann beschreibe, wie das so ist, wenn man die Finanzen öffentlich-rechtlicher Sender wie die des SWR oder des ZDF prüfen will: Drum prüfe, wo das Geld verschwindet (FAZ vom 26.6.2015, S. 15 – Medien)

Auf den Seiten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz: Planung und Abwicklung von Rundfunkprüfungen (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)

Scroll