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Presseschau

Haftung bei investigativen Dokumentationen: ARD-Anstalten – BR, HR, RB, SR, SWR und WDR – wollen die Selbstverpflichtungserklärung nicht unterzeichnen

18. April 2018
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Für ihre Filme legen sich die kleinen Firmen mit den großen Playern an: etwa aus Politik und Wirtschaft, mit der Agrar- oder Pharmalobby, mit der Autoindustrie. Und die sei zunehmend klagefreudig. Wehren sich diese nach Ausstrahlung nun juristisch gegen die kritische Berichterstattung , haftet erst einmal der Produzent, nicht der Sender. Denn herkömmliche Verträge zwischen den Landesrundfunkanstalten und Produzenten sahen bisher immer eine Freistellung der auftraggebenden Anstalten von der Haftung vor. Ein großes Problem, gerade für kleinere Firmen. Dazu berichtet Sabine Schauer im NDR-ZAPP Dossier Medienpolitik ausführlich: Investigative Filmemacher und die Haftungsfrage

(Frei zugänglich)

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