Ein US-Bundesgericht habe am vergangenen Dienstag dem Kabelnetzbetreiber Comcast gestattet, Web-Sites unterschiedlich zu behandeln, berichtet Thomas Stölzel in der Wirtschaftswoche. So dürfe das Unternehmen die Zugänge zu bestimmten Internet-Seiten künstlich verlangsamen. Das Urteil wirke über die USA hinaus und heize auch in Deutschland die Diskussion über die Grenzen der Freiheit im Internet an. Schon drängten Internet-Provider darauf, dass sie Geld von jenen Inhalteanbietern verlangen dürfen, die Web-Sites mit großen Datenmengen ins Internet stellen: Maut fürs Internet (frei zugänglich)
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