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Presseschau

Kartellrechtsnovelle: „Wohl keine Sonderregelung“ für ARD und ZDF

3. März 2017
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    Für die öffentlich-rechtlichen Sender werde es aller Voraussicht nach keine Ausnahme vom Kartellverbot geben, schreibt Volker Nünning in der Medienkorrespondenz. Die Regierungskoalition von CSU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag wolle nach dem derzeitigen Stand eine solche Sonderregelung nicht in die vorgesehene Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufnehmen. Damit würde dann eine entsprechende Forderung der Bundesländer zurückgewiesen. Das Bundeskartellamt habe erklärt, eine Ausnahme von Kartellverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei sachlich nicht gerechtfertigt: „Soweit die Anstalten im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages tätig werden, wird ihre Tätigkeit durch die Kartellaufsicht nicht beschränkt. Nur wenn sie den öffentlich-rechtlichen Bereich verlassen und kommerziell tätig werden, müssen sie sich marktkonform verhalten und an den Regeln messen lassen, die auch für jedes andere Unternehmen gelten.“ – „Sachlich nicht gerechtfertigt“ (frei zugänglich)

    Auf den Seiten des deutschen Bundestag: Stellungnahme des Bundeskartellamts zum Regierungsentwurf zur 9. GWB-Novelle (Link auf PDF-Dokument, frei zugänglich)

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