ARD und ZDF müssten die Konzepte über die künftige Programmgestaltung ihrer digitalen Fernsehkanäle im Rahmen der Verhandlungen über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erstellen und von den Ländern genehmigen lassen, meldet die Funkkorrespondenz. Das bedeute, dass in diesem Fall kein Drei-Stufen-Test notwendig ist, wie er demnächst für neue oder wesentlich veränderte öffentlich-rechtliche Angebote im Online-Bereich vorgeschrieben ist. ARD und ZDF hätten gegenüber den Ländern dafür plädiert, den Test nur bei ihren Internet-Auftritten anwenden zu müssen: „ARD und ZDF müssen für Digital-TV Konzepte vorlegen“ (frei zugänglich)
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