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Presseschau

Mediatheken – Palmer: Weiterverwertungsrechte dürfen nicht wertlos werden

22. November 2017
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Wenn TV-Filme länger als bisher und ohne regionale Begrenzungen abrufbar sein sollen, klinge das für die Zuschauer verlockend. Die Produzenten aber sehen ihr Geschäftsmodell in ernster Gefahr. "..nicht alle Sendungen gehören den Sendern komplett und mit allen zugehörigen Rechten." schreibt Kathrin Hollmer in der Süddeutschen Zeitung und bemerkt, dass Produzenten selbst Geld in ihre Filme und Serien investieren – dafür dann im Gegenzug Auslands- und Verwertungsrechte erhalten, um ihre Investitionen zu refinanzieren. Selbst öffentlich-rechtliche Vorzeigeproduktionen wie die Serie Charité würden nicht vollständig von den Sendern finanziert, betont Hollmer. Das treffe "nach Schätzungen des Verbands Produzentenallianz auf 20 bis 30 Prozent der Produktionen im Abendprogramm zu."

Hollmer weiter: "Gerade die Erlöse aus DVD-Rechten, Zweitverwertung im Pay-TV und Verkäufen an Portale wie Netflix sind zu einer Einnahmequelle geworden. Aber genau die könnten stark zurückgehen, wenn Filme und Serien über Wochen und Monate frei in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken zu sehen sind. Das Publikum, das Rundfunkabgabe zahlt, freut sich. Für einen Streamingdienst aber stellt sich dann die Frage, ob diese Produktionen für den privaten Markt noch interessant sind. Die Produzenten fürchten deshalb, dass hier eine Erlösquelle zunichtegemacht wird, die sie sich mühsam erarbeitet haben." (Auszug) Produzentin Zigler Film Regina Ziegler ergänzt dazu, dass sie als Produzentin überhaupt erst einmal bis zu sechs Prozent der Finanzierung vorlegen müsse, um überhaupt die VoD-Rechte zu erhalten. Ziegler weiter: "Ohne eine Exklusivität im Bereich der VoD-Streaming-Angebote werden die kommerziellen Anbieter wie Netflix oder Amazon keine Preise bezahlen, die der Produzent für die Refinanzierung seiner Rechte benötigt." Nico Hofmann Chef der Ufa betont hinsichtlich der Serie Charité, dass er die Finanzierungslücke nur schließen konnte, weil er die Serie an eine US-Plattform zu einem hohen Betrag verkauft habe. Hofmann dazu: "Das hat nur deshalb funktioniert, weil die Verweildauer begrenzt war." Charité habe "sieben Tage vor der und 30 Tage nach der Ausstrahlung in der ARD-Mediathek zum Abruf" gestanden. Wenn diese Mediathekenbegrenzung wegfallen würde, würden Millionenbeträge fehlen "ohne die wir Produktionen wie Charité gar nicht erst realisieren könnten". Im Artikel weiter: Mit Sorge sieht auch die Allianz Deutscher Produzenten die Entwicklung. "Wenn teilfinanzierte Produktionen ad ultimo in den Mediatheken kostenlos verfügbar sind, sind die Weiterverwertungsrechte wertlos", sagt deren Geschäftsführer Christoph Palmer. "Die Sender legen die Verweildauer derzeit für jede Produktion einzeln vertraglich fest. Doch ohne gewisse Vorgaben zur Verweildauer in den Mediatheken bei teilfinanzierten Produktionen sind die Produzenten immer in der schwächeren Verhandlungsposition." (Auszug)

Der Verband Produzentenallianz werde mit den öffentlich-rechtlichen Sendern neue Bedingungen für teilfinanzierte Produktionen aushandeln. Dazu fordert Hofmann: "Je länger die Mediathek-Nutzung ist, desto höher muss eigentlich der Anteil an den Verwertungserlösen oder eine entsprechende Vergütung sein", denn "Denn je länger Sendungen kostenfrei auf der Mediathek empfangbar sind, desto stärker behindert das die Nutzung auf anderen Vertriebswegen." Gebrauchte Bilder (SZ, 22.11.2017, E–Paper, Medienseite)

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