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Presseschau

Medien- und Netzpolitik: Indexierter Rundfunkbeitrag soll nach zweijähriger Übergangszeit 2023 starten

23. November 2018
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Oliver Schenk (CDU), Chef der Sächsischen Staatskanzlei, zeigt sich in einem medienpolitik.net-Gespräch zuversichtlich, dass sich Überlegungen und Reformansätze von acht Bundesländern in dem für Dezember geplanten Eckpunktepapier zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederfinden werden. Dieses Eckpunktepapier soll die Grundlage für einen Staatsvertragsentwurf bilden. Eine mögliche Fokussierung öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf seine Kernaufgaben bedeute vor allem eine Profilschärfung gegenüber den privaten Sendern, soll aber nicht durch Mindestquotierung für einzelne Bestandteile erreicht werden. Allerdings könne sich der CDU-Medienpolitiker eine Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Sender vorstellen: „Ich bin davon überzeugt, dass die Reform des Auftrages am besten gelingt, wenn die Länder und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sie gemeinsam im Sinne eines Zusammenwirkens tragen.“ Nach den Überlegungen der Reformgruppe soll nach einem Beitragszeitraum für die beiden Jahre 2021 und 2022 erstmals im Jahre 2023 ein indexierter Rundfunkbeitrag folgen.  „Fokussierung bedeutet Profilschärfung“

(frei zugänglich / Der Beitrag wurde in promedia Heft 12-2018 erstveröffentlicht.)

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