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Presseschau

Meldung beim Deutschen Filmregister jetzt Pflicht

4. Juli 2013
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    Kontakt

    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
    E-Mail

    Hersteller deutscher Kinofilme seien ab sofort dazu verpflichtet, ihre Filme innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung oder der ersten öffentlichen Aufführung im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv zu registrieren, meldet Blickpunkt:Film. Diese Regelung enthalte die heute in Kraft getretene Novelle des Bundesarchivgesetzes: Neumann: „Wichtiger Meilenstein zur umfassenden Sicherung unseres Filmerbes“

    Zur Pressemitteilung auf den Seiten der Bundesregierung: Deutsches Filmregister – Meilenstein für die Sicherung des deutschen Filmerbes (frei zugänglich)

    Weitere Informationen zum Deutschen Filmregister: Zentrale Registrierung für deutsche Kinofilme beim Bundesarchiv (frei zugänglich)

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