Hersteller deutscher Kinofilme seien ab sofort dazu verpflichtet, ihre Filme innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung oder der ersten öffentlichen Aufführung im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv zu registrieren, meldet Blickpunkt:Film. Diese Regelung enthalte die heute in Kraft getretene Novelle des Bundesarchivgesetzes: Neumann: „Wichtiger Meilenstein zur umfassenden Sicherung unseres Filmerbes“
Zur Pressemitteilung auf den Seiten der Bundesregierung: Deutsches Filmregister – Meilenstein für die Sicherung des deutschen Filmerbes (frei zugänglich)
Weitere Informationen zum Deutschen Filmregister: Zentrale Registrierung für deutsche Kinofilme beim Bundesarchiv (frei zugänglich)