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Presseschau

Mindestlohn für Praktika ab drei Monaten beschlossen

3. Juli 2014
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Ab Januar 2015 solle der gesetzliche Mindeststundenlohn in Deutschland 8,50 Euro betragen, einem entsprechenden Entwurf zum sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetz, der auch einige Ausnahmeregelungen vorsieht, hätten die Mitglieder des Deutschen Bundestags heute bei fünf Gegenstimmen mit großer Mehrheit zugestimmt, meldet Blickpunkt:Film. Im Vorfeld der Entscheidung hatte die Produzentenallianz gefordert, dass bis zu sechsmonatige Praktika in der Film- und Fernsehwirtschaft von der Mindestlohnregelung ausgenommen werden, und damit „heftige Kritik geerntet“. Auch die AG DOK habe sich für eine sechsmonatige Ausnahmeregelung eingesetzt. Zum heutigen Bundestagsbeschluss habe der Gesamtvorstandsvorsitzende der Produzentenallianz, Alexander Thies, erklärt: „Zwar ist die Verlängerung von sechs Wochen auf drei Monate ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Regelung geht weiterhin an der Realität der deutschen Film- und Fernsehproduktion vorbei“: Breite Mehrheit für gesetzlichen Mindestlohn

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