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Presseschau

Mindestlohn für Praktikanten: „Praktika im Kultur- und Medienbereich differenziert betrachten“

19. Juni 2014
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    Durch den geplanten Mindestlohn von 8,50 Euro sollen die „darbenden Praktikanten endlich so gut bezahlt werden, dass sie davon leben können“, schreibt Inge Kutter in der Zeit und fragt: „Warum schreien dann nicht alle juhu? Warum ist der Beifall der Praktikanten zu diesem Beschluss derart verhalten?“ Die Antwort darauf sei simpel: „Weil längst nicht alle dem Klischee vom prekären Ersatzmitarbeiter entsprechen.“ Praktikanten könnten den Unternehmen helfen, „aber sie können noch nicht die volle Verantwortung eines Mitarbeiters übernehmen“. Dafür kosteten Praktikanten sie einiges – „nämlich Zeit und Geduld der Festangestellten“, müssen eingewiesen werden, brauchten zusätzliche Anleitung, jemand müsse ihre Ergebnisse prüfen.

    „Sind sie damit tatsächlich so viel wert wie eine erfahrene Friseurin oder ein langjähriger Forstarbeiter, für die der Mindestlohn erdacht wurde?“, fragt Kutter weiter und stellt klar: „Praktikanten müssen von etwas leben“, müssten ihr Mittagessen und ihre Miete bezahlen können. Gleichzeitig seien sie als Studenten gewohnt, mit weniger Geld auszukommen und müssten meist keine Familie ernähren wie andere, für die der Mindestlohn gilt.  Derzeit würden 40 Prozent der Praktikanten der Hans-Böckler-Stiftung zufolge nicht für ihre Arbeit entlohnt, denen wäre mit einem eigenen Mindestlohn geholfen, der nur für Praktikanten gilt, drei Monate gelten sollte und für den der aktuelle Bafög-Höchstsatz von derzeit 597 Euro monatlich „ein sinnvoller Anhaltspunkt“ wäre: Praktikanten brauchen Geld! (Zeit 26, 18.6.2014, S. 67 – Chancen; nicht online zugänglich)

    Unterdessen hat auch der Deutsche Kulturrat eine Stellungnahme zu den Plänen der Bundesregierung, den Mindestlohn für Praktika einzuführen, herausgegeben und stellt darin fest, dass der Kultur- und Medienbereich „in besonderem Maße von dem Phänomen Praktikum und damit auch der geplanten Regelung betroffen“ sei. Die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände der Künstler, der Kultureinrichtungen, der Kulturvereine und der Kulturwirtschaft aller künstlerischen Sparten seien zwar davon überzeugt, dass Arbeit angemessen vergütet werden muss, was auch für Praktika gelte. Einen Zeitraum von sechs Wochen bei freiwilligen Praktika, in denen von der Zahlung des Mindestlohns abgewichen werden kann, hält der Deutsche Kulturrat aber „für zu knapp bemessen“. In sechs Wochen könne es kaum gelingen, „tatsächlich einen Eindruck vom Arbeitsfeld zu gewinnen und eigenständig Aufgaben zu übernehmen. Aus Sicht des Deutschen Kulturrates sollte generell der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn für Praktikanten erst nach drei Monaten greifen.“ Praktika im Kultur- und Medienbereich differenziert betrachten (frei zugänglich)

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