Auf der Jahreskonferenz (18. bis 20.10.2017) der Ministerpräsidenten der Bundesländer wurde eine Verständigung auf den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erzielt. Insbesondere zwei Punkte beinhalte die Novelle, berichtet medienkorrespondenz.de: "Zum einen auf die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung mit einer Erneuerung des sogenannten Medienprivilegs. Zum anderen geht es darum, den öffentlich-rechtlichen Sendern eine engere Kooperation untereinander zu ermöglichen, ohne dass sie dabei wettbewerbsrechtliche Risiken eingehen." Vorgesehen sei, dass der Vertrag am 25. Mai 2018 in Kraft trete.
Nicht im Änderungsvertrag enthalten sei die Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Sender. Eine Einigung konnte dazu nicht erzielt werden. Der Telemedienauftrag werde nun im 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu regeln sein. Festgelegt habe man laut dem Protokoll der Jahreskonferenz dazu: „Die Verweildauern für Sendungen und auf Sendungen bezogene Telemedien (Sieben-Tage-Regelung) sollen aufkommensneutral zeitgemäß ausgedehnt und die Regelung zum Verbot presseähnlicher Angebote weiter konkretisiert werden.“ Die nächste Konferenz, die sich mit dem Telemedienauftrag befassen wird ist für den 1. Februar 2018 angesetzt. Einigung auf Änderung des Rundfunkstaatsvertrags
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