Skip to content
Presseschau

Ministerpräsidentenkonferenz: „Details zu Reformen bei Öffentlich-Rechtlichen noch offen“

23. Oktober 2017
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Die Ministerpräsidenten der Länder hätten sich noch nicht auf die konkrete Ausgestaltung der geplanten Reformen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt, meldet epd medien aktuell. Die Länderchefs hätten die bisherigen Sparvorschläge der Intendanten begrüßt, „aber es muss noch weitergehen", habe die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Malu Dreyer, nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag gesagt. Bei den Einsparungen gehe es nicht um eine Änderung des Programms, sondern um Strukturen, Zusammenarbeit und die Nutzung von Synergien bei den Anstalten. Die Ministerpräsidentin habe zudem angekündigt, dass die Sieben-Tage-Regelung für die Verweildauer von Sendungen in den Mediatheken im Zuge der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags „zeitgemäß“ aufgelockert werden solle. Die jetzigen Richtlinien setzten den Sendern „unnatürliche Grenzen“ – Details zu Reformen bei Öffentlich-Rechtlichen noch offen

Die Länderchefs hätten eine Festlegung dazu, was die Öffentlich-Rechtlichen künftig im Netz dürfen, erst einmal vermieden, schreibt Claudia Tieschky in der Süddeutschen Zeitung. Über den sogenannten Telemedienauftrag sei noch nicht entschieden worden. Fallen solle die „bereits arg aufgeweichte“ Grundsatzregel, dass Sendungen nur sieben Tage lang abrufbar sein dürfen. Die Produzenten fürchteten, dass ihnen die Ausweitung wichtige Erlöse aus Streamingplattformen, VoD oder Pay-TV zerstört und verlangten einen Ausgleich bei der Rechtevergütung: Es droht der Workshop (SZ vom 21.10.2017, S. 42 – Medien)

Die Sieben-Tage-Regel solle auf Programme ausgeweitet werden, an denen auch andere – vor allem Produzenten – Rechte halten, schreibt Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen. Wie die Rechte abgegolten werden, wollten ARD und ZDF im November mit den Produzenten besprechen. Das Ergebnis dieser Beratung wollten die Bundesländer abwarten und es dann in den im Januar zu beschließenden 22.Rundfunkänderungsstaatsvertrag aufnehmen: Atmen ARD und ZDF jetzt auf? (frei zugänglich)

Scroll